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letzte Aktualisierung: 5.11.08 | Das Buch | |

EU

UPDATES
EU schließt 2009 Wettbewerbsverfahren gegen Österreich ab +++ EU-Gericht: Dänemark muss staatliche Finanzspritze nicht zurückzahlen +++
ERGÄNZUNGEN ZUM BUCH EU und Medienfragen +++ Abgeschlossene Verfahren der EU zu Gebührensendern im Überblick

UPDATE: Die EU schließt ihr Wettbewerbsverfahren gegen Österreich über den ORF und seine Gebührenfinanzierung am 28. Oktober 2009 ab.
Hier die grobe Presseinfo der EU darüber
Und hier der Volltext der Entscheidung

UPDATE: Der EU-Gerichtshof veröffentlichte am 22. Oktober 2008 seine Entscheidung zum Gebührenverfahren der EU gegen den Dänemarks Sender TV2. Das EU-Gericht erster Instanz hob die Entscheidung der EU-Kommission aus 2006 auf, wonach TV 2 rund 84 Millionen Euro zurückzahlen muss. Soviel mehr habe der Sender an Gebühren erhalten, als er zur Erfüllung des Auftrags brauchte, erklärte die Kommission. Der EU-Gerichtshof hob die Entscheidung wegen wesentlicher Verfahrensfehler auf. So habe die Kommission “in keiner Weise ernsthaft” geprüft, ob der aufgebaute Kapitalüberschuss nicht für einen reibungslosen Betrieb von TV2 notwendig ist, insbesondere in Zeiten schwankender Werbeeinnahmen. Dass der Auftrag von TV2 sehr weit definiert ist, stört das EU-Gericht ebensowenig, wie dass sich das Programm nicht von jenem privater Sender unterscheide: “Die Definition der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Bereich von Rundfunkansstalten (also des Programmauftrags, Anm.) mittels einer vergleichenden Programmanalyse vom Programmumfang der kommerziellen Fernsehanstalten abhängen zu lassen, würde dazu führen, dass den Mitgliedsstaaten ihre Befugnis genommen würde, die gemeinwirtschaftliche Dienstleistung zu definieren.” Die Kommission fand in ihrer Entscheidung als unwesentlich, dass der dänische Rechnungshof die Anstalt kontrolliert (wie die SPÖ im Gebührenverfahren gegen den ORF vorschlägt), der EU-Gerichtshof erster Instanz widersprach.

ERGÄNZUNG Die EU hat in Medienfragen einiges mitzureden, zum Beispiel bei Wettbewerbsverfahren gegen öffentlich-rechtliche Sender wie den ORF (siehe Update oben), das sie 2008 offiziell eingeleitet hat und im Oktober 2009 mit einem Kompromiss abschloss. Hier ist Platz für die (aus dem Buch gekürzte) Langfassung, welche Länder/Anstalten schon Verfahren hinter sich haben:

Abgeschlossene Verfahren
Eine Reihe von Verfahren gegen öffentlich-rechtliche oder staatliche Anstalten hat die EU 2008 schon hinter sich, hier ein Überblick:

  • Deutschland 1998 widmeten sich die Brüsseler Wettbewerbshüter Spartensendern der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland: Kinderkanal und Parlamentsprogramm Phoenix. Der Verband deutscher Privatsender hat sich beschwert, dass die beiden Kanäle a) Gebühren bekommen und b) bevorzugten Zugang zu Kabelnetzen. Die EU (damals eigentlich noch EG) sieht in beiden Punkten kein Problem. Die Gebühren ließen sich mit EU-Recht vereinbaren, weil sie nicht unverhältnismäßig hoch ausfielen und “Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse” finanzierten.
  • Großbritannien Ebenfalls 1998 entschieden die Brüsseler Behörden, dass Großbritanniens BBC einen 24-Stunden-Nachrichtenkanal aus Gebühren finanzieren darf. Beschwert hatte sich Rupert Murdochs Satellitensender BSkyB, die BBC verzerre so den Wettbewerb mit dessen SkyNews. Auch hier überwiegt für die EU das öffentliche Interesse an dem öffentlich-rechtlichen Angebot. Zudem verzichte der Kanal auf Werbung, womit er in diesem Feld den Kommerziellen keine Konkurrenz macht. Die Entscheidung verweist unter anderem darauf, dass private Mitbewerber (Bloomberg TV) ihren Marktanteil seit der Gründung von BBC News 24 sogar verdoppeln konnten.
  • 1999 waren Italien, Spanien Portugal und Frankreich wegen staatlichen Unterstützungen für ihre Rundfunkanstalten dran. Die EU-Behörden hatten es in den Verfahren nicht allzu eilig – Privatsender aus Spanien und Frankreich mussten die Kommission davor erfolgreich wegen Untätigkeit beim EU-Gericht klagen, um Bewegung in die Verfahren zu bringen.
  • Italien Silvio Berlusconis Mediaset hatte sich über die Rundfunkgebühren und staatliche Vergünstigungen für die RAI beschwert, darunter eine Steuerbefreiung bei der Bewertung des Sendervermögens, eine Kapitalaufstockung und die Umwandlung ihrer ausständigen Lizenzgebühr in ein Darlehen. Das Darlehen sah die EU nicht als Beihilfe. Die beiden anderen Punkte galten ihr zwar als Beihilfen, die den Wettbewerb verzerren könnten, taten das aber nach den Erkenntnissen der Brüsseler Behörde nicht. Außerdem hätten sie nicht die Kosten des öffentlichen Auftrags überschritten, gingen also in Ordnung. Bei der Gelegenheit verlangte die EU von der RAI aber mehr Transparenz bei den Rundfunkgebühren und Bestimmungen, die verhinderten, dass die RAI mehr Gebühren einnimmt, als sie für den Auftrag braucht.
  • Portugal Auch hier beschwerte sich ein privater Konkurrent von RTP, hier über jährliche sowie weitere, kurzfristige Zahlungen an den Staatsfunk. Die EU sah die Summen durch den Aufwand für den öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt, forderte aber auch hier mehr Transparenz der Subventionen und Mechanismen gegen höhere Subvention als für den Auftrag nötig.
  • Bei Spaniens Anstalt RTVE, die Geld aus dem Staatsbudget bekommt und nicht aus Rundfunkgebühren, findet die EU die jährlichen Subventionen durchaus im Einklang mit dem Auftrag. Aber: Die unbegrenzte staatliche Bürgschaft für den Sender übersteigt dessen Kosten natürlich potenziell und sei daher zu ändern.
    Die drei Anstalten werden die EU noch häufiger beschäftigen.
  • Frankreich Gegen France 2 und France 3 ging das privatisierte TF 1 vor: Rundfunkgebühren, Zuschüsse, Kapitalerhöhungen und die Genehmigung von Defiziten hätten den öffentlichen Sendern ermöglicht, Private beim Kauf von TV-Rechten zu überbieten und ihre Werbe- und Sponsoringtarife niedrig zu halten. France 2 erhielt von 1988 bis 1994 mit zwei deutlich bescheideneren Ausnahmen jährlich zwischen 20 und 40 Millionen Euro an zusätzlichen staatlichen Zuschüssen, France 3 immerhin mit einer Ausnahme zwischen 8 und 25 Millionen jährlich. Dreimal erhöhte Frankreichs Regierung zudem das Kapital von France 2 in der Zeit – um insgesamt an die 140 Millionen Euro. Neben laufenden Rundfunkgebühren von jährlich 1,85 und 3 Milliarden Euro. Bei France 2 machten die Nettokosten der öffentlich-rechtlichen Aktivitäten übrigens damals im Schnitt rund 37 Prozent des Gesamtbudgets aus. Bei France 3 immerhin rund 57 Prozent – siehe ORF. Die EU kommt zum Schluss: Die Subventionen (inklusive Gebühren) reichten nicht, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu finanzieren. Auch für Werbedumping findet die EU keine Anhaltspunkte. Also alles in Butter mit Brüssel. Nur regt die EU auch hier Mechanismen an, damit die Gebühren die Kosten des Auftrags nicht übersteigen.
  • Portugal 2001 prüft die EU nach einer Berufung privater Konkurrenten gegen ihre erste Entscheidung wieder einmal RTP, ob Portugal seiner Anstalt nicht mit zusätzlichen Unterstützungen (neben der jährlichen Subvention) im Gesamtumfang von 83,6 Millionen Euro in den Jahren 1992 bis 1992 mehr Geld überwiesen hat, als der Sender für den öffentlich-rechtlichen Auftrag brauchte. Also zum Beispiel mit Steuerbefreiungen, Zahlungserleichterungen bei der Sendermiete, Umschuldung bei nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, Befreiung von Verzugszinsen, Kapitalerhöhungen, einer staatliche Bürgschaft, Filmsubvention und dergleichen. 2003 lässt die EU RTP wieder ungeschoren: Kapitalerhöhungen, ein Kredit, und die Umschuldungen in Sachen Sozialversicherung überstiegen nicht die Kosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Ausnahmen von Lizenzgebühren und Zahlungserleichterungen bei der Sendermiete, Filmförderung und Umstrukturierungshilfe seien keine staatlichen Beihilfen. Einen Teil der Entscheidung hebt das EU-Gericht 2008 – siehe oben -, weil sich die Behörden zu sehr auf die nationalen Angaben verließen.
  • Großbritannien und die BBC sind 2001 wieder dran, diesmal geht es um neun neue Digitalprogramme in Radio und Fernsehen, darunter zwei TV-Kinderkanäle für die Altersgruppen 0 bis 6 und 6 bis 13 Jahre. Für die neuen Kanäle will der britische Public Broadcaster seine bestehenden Gebühren verwenden. 2002 sieht die EU darin keine neue Beihilfe und winkt das Projekt durch. Die Kanäle stünden im öffentlichen Interesse, die eingesetzten Gebühren stünden in einem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten, und Nachbarmärkte seien auch nicht betroffen.
  • Deutschland ist 2002 wieder an der Reihe, diesmal nur mit einem Detailproblem. Private Konkurrenten beschwerten sich über die Verwendung von Gebühren für einen geplanten „Medienpark“ des ZDF, quasi ein televisionäres Disneyland. Die EU akzeptiert die Erklärungen, dass ZDF und eine Tochterfirma bei dem Vorhaben „als Privatinvestoren tätig werden“ und keine Beihilfe vorliege.
  • 2003 haben Generaldirektion Wettbewerb und EU-Kommission keine Einwände gegen ein für die User kostenloses, gebührenfinanziertes E-Learning-Angebot von Großbritanniens BBC.
  • Dänemark Richtig grimmig werden die Wettbewerbshüter der EU am 19. Mai 2004 bei der dänischen Fernsehanstalt TV 2: Der Sender soll Beihilfen von satten 84,4 Millionen Euro plus Zinsen an den dänischen Staat zurückzahlen. Um diese Summe hätten die Beihilfen die Kosten seines öffentlich-rechtlichen Tuns überschritten. Dänemark räumte TV2 zins- und tilgungsfreie Darlehen ein, übernahm Bürgschaften für Betriebsdarlehen, befreite den Sender von der Körperschaftssteuer, subventionerte den Kanal mit Kapitalspritzen und überließ Frequenzen günstig. Die EU erkannte den „sehr umfassend definierten öffentlich-rechtlichen Auftrag des Senders“ an, akzeptierte die Überfinanzierung mit Staatszuschüssen und -vergünstigungen aber nicht. Sie drohten, den Wettbewerb zu verzerren. Der Staat habe Überschüsse – hoppla, ORF! – in TV2 reinvestiert, ohne vorher festzulegen, welche Eigenkapitaldecke für eine solche Fernsehanstalt angemessen ist. Er habe einfach dabei zugesehen, wie die Überschüsse sich im Unternehmen anhäuften. „Deswegen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass staatliche Finanzhilfen in Höhe von 84,4 Millionen Euro für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags von TV 2 nicht erforderlich waren und folglich zurückgezahlt werden müssen“, ließ die EU dazu verlauten. Zur Erinnerung: 290 Millionen Euro Reserven hatte der ORF zum Jahreswechsel 2007/2008. TV2 und Dänemark prozessieren dagegen beim EU-Gerichtshof. (siehe auch Update oben)
    TV 2 finanziert sich überwiegend aus Werbung. Dänemark hat noch zwei gebührenfinanzierte Kanäle. TV 2 ist seit langem ein Privatisierungskandidat, verzögert freilich vom EU-Verfahren. Noch 2004 akzeptiert die EU eine Kapitalspritze Dänemarks an TV 2 von 59 Millionen Euro und ein Umschuldungsverfahren. Die Maßnahmen verhinderten a) die Zahlungsunfähigkeit des Senders wegen der laut EU zurückzuzahlenden Überschüsse und entsprächen b) dem Auftrag. Dänemark verpflichtet sich, künftig eine Überkompensation des Auftrags zu verhindern.
  • Frankreichs Projekt eines internationalen Infosenders, gemeinsam betrieben vom privaten TF1 und France Television, winkt die Brüsseler Behörde 2005 durch. Ihr ist ausreichend geregelt, dass die Kosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags nicht mit Gebühren überkompensiert werden. Allfällige Gewinne müssen im folgenden Jahr reinvestiert werden. Auch wettbewerbswidrigem Verhalten des Senders beuge Frankreich vor, weil er zu Marktbedingungen agieren müsse.
  • Gegen Frankreich, Italien und Spanien gehen die Verfahren 2005 in eine neue, abschließende Runde. Die EU stellt alle drei ein, weil die Staaten Maßnahmen zugesagt oder schon ergriffen haben, die die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks transparenter und verhältnismäßiger machten. Und die Gebühren für Tätigkeiten “vermeiden”, die nicht unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag fallen. Diese Maßnahmen sollten zum Beispiel auch sicherstellen, dass öffentlich-rechtliche Sender private nicht bei Fernsehwerbung unterbieten. Spanien muss die unbegrenzte Staatshaftung für seinen Staatsfunk RTVE aufheben.
  • Deutschland widmen die EU-Behörden 2005 die bisher umfangreichste Entscheidung mit 83 Seiten. Der vorläufige Befund lautete (wie so oft), die Finanzierung sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Ergebnis: Ein Kompromiss zwischen Bundesrepublik und Brüssel. Deutschland verpflichtet sich, den öffentlich-rechtlichen Auftrag für ARD und ihre Länderanstalten sowie ZDF konkreter zu formulieren. Die – für Rundfunk zuständigen Bundesländer – müssen den Anstalten neue Medien wie Onlinedienste überhaupt erlauben, indem sie ihnen einen Auftrag dafür erteilen (und diesen auch gleich öffentlich-rechtlich definieren). Das Land versprach zudem “angemessene Vorkehrungen”, um zu verhindern, dass mehr an Gebühren eingehoben wird, als der Auftrag kostet. Das müsse auch “im Nachhinein in angemessener Weise kontrolliert” werden. “Vorzukehren” ist auch, dass Gebührengeld nicht in kommerzielle Tätigkeiten fließt. Die EU fordert, öffentlich-rechtliche und andere Aufgaben “klar” zu trennen. “Vorkehrungen” braucht es auch, damit ARD und ZDF bei kommerziellen Aktivitäten “marktwirtschaftliche Grundsätze” einhalten. “Die Überwachung der Einhaltung dieser Auflagen durch externe Kontrollorgane wird verstärkt”, versprach Deutschland der EU. Außerdem verlangen die Brüsseler Behörden “mehr Transparenz bei der Vergabe von Sublizenzen für Sportrechte”.
  • Portugals RTP gibt sich 2005 wieder, eigentlich noch immer die Ehre in Brüssel. Portugal verpflichtet sich, bei der Finanzierung des Rundfunks marktkonformes Verhalten sicherzustellen, bei den Beihilfen die Werbeeinnahmen des Senders zu berücksichtigen, und bei der Subvention sicherzustellen, dass sie die öffentlich-rechtlichen Kosten jeweils über vier Jahren gerechnet nicht um mehr als 10 Prozent des Gesamtbudgets überschreitet. Wenn ja, müssen im folgenden Jahr die Beihilfen entsprechend gekürzt werden. Die Formel wird auch im Brief an Österreich vorkommen. Und: Eine von RTB unabhängige Organisation, ausgesucht von der portugiesischen Medienbehörde, kontrolliert die Anstalt regelmäßig, ob sie die EU-Kriterien einhält. Die EU gibt Portugal bis Ende 2006 Zeit, diese Bedingungen umzusetzen.
  • Mit Portugal geht es 2006 gleich weiter: Die EU akzeptiert Ad-hoc-Subventionen für die seit Jahren chronisch defizitäre Anstalt RTP, die mit Ende 2003 eine Milliarde Euro Schulden hatte.
  • Die Niederlande und ihre Anstalten sind 2006 an der Reihe. Auch von ihnen fordert die EU satte Rückzahlungen. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk dort ist etwas unübersichtlich organisiert. Acht private Sender und zehn private Stiftungen zählt Brüssel damals, die einen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen. Dazu kommt Nos TV, selbst öffentlich-rechtlicher Programmanbieter, andererseits aber koordiniert das Management Board von Nos auch die gesamten öffentlich-rechtlichen Aktivitäten über drei Kanäle. Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört noch die NOB, die Rundfunk technisch abwickelt. Und eine separate Stiftung (Stichting Ether Reclame), die Werbung vermarktet und die Erlöse ans Staatsbudget abliefert. Der Staat wiederum überweist den Sendern jährliche Subventionen, ihre wichtigste Einnahmequelle mit rund 7,1 Milliarden Euro zwischen 1994 und 2005. Dazu kamen Kulturförderungen und kurzfristige Unterstützungen unter verschiedenen Titeln, etwa Ausgleichszahlungen für gestiegene Programmrechte, Projektförderungen, Zuschüsse für Coproduktionen, Filmförderung, Die EU prüfte freien Zugang der öffentlich-rechtlichen Sender zu Kabelnetzen ebenso wie ihre Werbeaktivitäten oder den Erwerb von Fußballrechten, ob da Wettbewerb verzerrt wurde. Ergebnis: Die kurzfristigen Zuschüsse an die zentrale Verwaltung der Öffentlich-Rechtlichen sind unvereinbar mit den Marktgesetzen der EU. Die Sender müssen geschmalzene 76,33 Millionen Euro plus Zinsen an die Niederlande zurückzahlen. Solche Zuschüsse an einzelne Public Broadcaster gehen aber ok, wenn sie die Kosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags um nicht mehr als zehn Prozent des jeweiligen Senderbudgets überschreiten. Voraussetzung dafür ist, dass die Niederlande auch kontrollieren, ob diese Grenze eingehalten wird.
  • Frankreichs öffentlich-rechtlichem Sender France 3 erteilt Brüssel 2006 seinen Segen für ein öffentlich-rechtliches Satellitenprogramm für Korsika.
  • Spaniens chronisch defizitäre RTVE baut auf Geheiß einer Beraterfirma mit Frühpensionen 4150 Beschäftigte ab, also 44 Prozent (!) ihres Personals. Der Staat übernimmt die Bezüge (92 Prozent ihres Nettogehaltes) der vorzeitig pensionierten 52-Jährigen (die länger als sechs Jahre für RTVE gearbeitet haben), bis sie 65 sind. Die Wettbewerbsbehörden geben 2007 ihr Ok, weil das einen „kosteneffizienteren öffentlichen Rundfunkdienst“ erlaubt, “womit der Gesamtumfang der öffentlichen Förderung dieser Anstalt zurückgehen kann”.
  • Noch einmal Frankreich: 2008 erlaubt die EU Frankreich, seine Anstalten mit 150 Millionen darüber hinwegzutrösten, dass sie ab 2009 stufenweise auf Werbung verzichten müssen.
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