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letzte Aktualisierung: 25.01.11 | Das Buch | |

Formil-Fusion

10 JAHRE FORMIL: KOMPLETTES KAPITEL AUS DEM GEDRUCKTEN LEXIKON ONLINE

Formil-Fusion Zusammenschluss der marktbeherrschenden Verlagsgruppe News mit der damaligen Nummer zwei im Magazinmarkt, der Kurier-Zeitschriftenholding ZVB, im Jahr 2001. Mit der Fusion beteiligte sich der Kurier, selbst Teil der den Zeitungsmarkt beherrschenden Mediaprint, zu 25,3 Prozent an der Verlagsgruppe News, die den Zeitschriftenmarkt nach der Elefantenhochzeit noch deutlicher dominierte.
Hans Peter Lehofer, erster Chef der Medienbehörde KommAustria und inzwischen Verwaltungsrichter, über das Medienkartellrecht in Österreich: „Auch wenn ein Konzentrationsgrad erreicht ist, der nicht mehr steigerbar scheint, folgt die weitere Verschränkung, Konsolidierung, Kooperation und Fusion auf dem Fuß.“ Wie konnte ein derartiger Super-GAU der Medienkonzentration in einem durchaus zivilisierten Land mit einem Kartellgesetz durchgehen? Hier der Überblick, weiter unten geht es ins schaurige Detail:
Mit Rechentricks wurden im Verfahren vor dem Kartellgericht Marktanteile ein Vielfaches kleiner dargestellt, als sie tatsächlich waren.
Sozialpartner – Vertreter von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer – stellten in diesem Kartellgericht damals die Mehrheit. Bei ihnen kann medialer Druck – etwa mit Blick auf Kammerwahlen – helfen. Das Kartellurteil argumentiert vom Beginn der Begründung auf Seite 4 bis Seite 69 gegen die Fusion – und lässt sie dann auf den letzten zwei Blättern mit eher harmlosen Auflagen zu. Das spricht dafür, dass die beiden Laienrichter die Berufsrichterin bewegten, ihre geplante Ablehnung zu überdenken, diese sich aber weigerte, das gesamte Urteil neu zu schreiben.
Politik Der damalige Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, er werde für die Republik Rekurs einlegen. Dieser Rekurs lag ausformuliert vor, als News-Boss Wolfgang Fellner kurz vor Ablauf der Rekursfrist die damalige Vizekanzlerin und FP-Chefin Susanne Riess-Passer und FP-Klubchef Peter Westenthaler besuchte. Fellner bestritt nachher mehrfach, dass er an dem Gespräch teilgenommen hatte, obwohl er a) dabei beobachtet worden ist und b) Riess-Passer das Treffen und das Thema – Formil – bestätigt hat. Fellner sprach damals von seinem legendär gewordenen Klon, der sich offenbar in Wien herumtreibe. Nach dem Gespräch sah Böhmdorfer überraschend vom Rekurs ab.
News-Herausgeber Alfred Worm berichtete dem Extradienst später, Fellner und Co-Herausgeber Werner Schima hätten mehrfach verhindert, dass Storys von Worm über Riess-Passers Spesenaffäre in News erschienen. Böhmdorfer begründete seinen Rückzieher damit, auch in der zweiten Kartellinstanz wären Laienrichter in der Überzahl gewesen.
Erst 2008 bekannte Böhmdorfer (im Interviewband „miteinander.gegeneinander politik.medien“, Verlag Holzhausen): „Ich habe in meiner Zeit als Justizminister bewiesen, dass ich derjenige war, der die geringste Abhängigkeit von Jörg Haider hatte. Ich habe nie Dinge gemacht, die er wollte, wenn sie nicht sachpolitisch gerechtfertigt waren. Die einzige Ausnahme war der Zusammenschluss der Magazine profil und trend mit der News-Gruppe, die sogenannte ,Formil-Fusion‘. Dagegen hätte ich gerne Einspruch erhoben, aber das wurde mir von der Parteispitze verboten.“
Wäre es nach Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (VP) gegangen, hätte es für die Elefantenhochzeit erst gar kein Kartellverfahren gebraucht. Er zeigte sich schon im Herbst 2000 zufrieden mit jenen Auflagen für den Zusammenschluss, die die fusionswilligen Konzerne selbst vorgeschlagen hatten. In der ÖVP hat Raiffeisen-Chef Christian Konrad einiges Gewicht, und Raiffeisen gehört die Mehrheit am Kurier (und damals noch an seinen Magazinen).
Das Kartellrecht wurde, wie schon beim ersten GAU der Medienpolitik in Sachen Wettbewerb namens Mediaprint, erst verschärft, als der Zusammenschluss gelaufen war: 1988 konnten sich die beiden größten Tageszeitungen des Landes, Krone und Kurier, völlig ungehindert von Politik und Justiz in der Mediaprint zusammenschließen. Damals gab es noch kein Kartellrecht in Österreich, das sich mit solchen Deals ernsthaft beschäftigt hätte. Die weitere Reform nach Formil brachte eine Mehrheit von Berufsrichtern im Kartellgericht, einen Kartellanwalt im Justizministerium und eine Bundeswettbewerbsbehörde. „Der Mut des Gesetzgebers zu handeln ist gegeben“, sagte der Dekan der juristischen Fakultät Salzburg, Walter Berka, dazu später: „Aber er kommt nicht zum richtigen Zeitpunkt, sondern immer post festum.“
Der Kartellrechtsdoyen Walter Barfuß erklärte als erster Chef der neuen Wettbewerbsbehörde 2002 über die Formil-Fusion: „Man wollte das nicht verhindern.“ Barfuß soll schon im April 1997, damals noch Anwalt, für Kurier-Eigentümer Raiffeisen ein Gutachten darüber erstellt haben, ob ein Zusammenschluss der Magazingruppen kartellrechtlich möglich wäre. Barfuß im Sommer 2001 zum neuen Kartellrecht: „Es wird sicher nicht wild entflochten werden. Das bräuchte hundertmal mehr Mut, als die Fusion vorher zu untersagen.“ Ein Jahr danach, er war bereits Chef der neuen Wettbewerbsbehörde: „Ich bin kein Narr, nun von Entflechtung zu sprechen. Es sei denn, die führen sich auf wie der Elefant im Porzellanladen und missbrauchen nachweisbar krass ihre marktbeherrschende Stellung. Dann ist Entflechtung die Ultima Ratio. Ich glaube nicht, dass ich das je erleben werde.“
Gehen wir nun in die – ziemlich merkwürdigen – Details des Deals zu Formil:

Marktanteile kleinrechnen

Als Justizminister Böhmdorfer im Februar 2001 Rekurs gegen die Zulassung von Formil ankündigte, ging ihm der Standard zur Hand und rechnete vor, wie sich die fusionierenden Konzerne im Kartellverfahren kleingemacht hatten. Titel: „Aus 60 Prozent des Marktes werden 17 – Wie man mit ein paar Hand- und Kunstgriffen einen Marktanteil miniaturisiert“. Der Standard analysierte darin jene Passagen aus dem Kartellurteil, in denen das Gericht offenkundig den Erklärungen und Berechnungen der heiratswilligen Verlage gefolgt war. Die News-Gruppe hatte den Standard oft geklagt – diesen Artikel hat sie nie auch nur gegenüber der Zeitung bestritten. Wir folgen dem Artikel hier im Wesentlichen, wie Verlagsgruppe News und ZVB versuchten, unter jene 30 Prozent Marktanteil zu kommen, die eine marktbeherrschende Stellung im Werbemarkt bedeuten.
1. Mitbewerber erfinden Zum „maßgeblichen Mitbewerber“ machten die fusionswilligen Firmen eine Magazingruppe des ORF, die es schlicht nicht gibt.
Die Vermarktungstochter ORF Enterprise besitzt nur die ORF Nachlese zur Gänze. Das ebenfalls der angeblichen ORF-Verlagsgruppe zugerechnete Club Ö3 Magazin gehörte immerhin noch zu 50 Prozent dem Club Ö3, die andere Hälfte dem damals noch existierenden Metro-Verlag von GGK-Gründer Hans Schmid. Das Universum Magazin ist eine reine Lizenzproduktion einer Tochter des Niederösterreichischen Pressehauses, das Seitenblicke Magazin gaben damals Investoren aus dem FP-Umfeld heraus. Die Stadlpost zum „Musikantenstadl“ ist ebenfalls ein Lizenzprodukt, das ein Mödlinger Quota Verlag produziert. Alleinige Gesellschafterin damals: Eva Mang, nicht der ORF.
Der Rekurs des Justizministers gegen das Kartellurteil wurde nie eingebracht und blieb unter Verschluss. Dem Autor liegt der 31 Seiten umfassende Letztentwurf des Dokuments vor.
Zum behaupteten ORF-Verlag heißt es dort: „Eine ORF-Gruppe, deren Existenz als Mitbewerber von den Anmeldern behauptet wird, existiert in Wahrheit nicht.“ Und: „Von einer Gruppe als Konkurrenten der Anmelder kann sohin nicht die Rede sein.“ Auf die übrigen „maßgeblichen Mitbewerber auf dem Anzeigenmarkt“ geht der Rekurs nicht weiter ein, die News-Gruppe und ZVB damals 2000/01 noch aufs Tapet gebracht haben. Sie (und ihre angeblichen Umsätze) sind aber durchaus einen näheren Blick wert (Stand 2000/1):
Sportmagazin Verlag (Sportwoche, Sportmagazin, Heimwerkermagazin, Reisemagazin, Motorradmagazin, HiTech) und R & D Verlag (Wiener über Option bis Immobilienmagazin). Beide gaben und geben keine aktuellen, politisch relevanten Wochenmagazine heraus. Die beiden Verlage fusionierten 2007 zur Styria Multi Media, um im Magazinmarkt etwas mehr Schwungmasse gegen die fusionierte Verlagsgruppe News aufzubauen – die auch dann noch mehr als dreimal so groß ist wie diese Styria Multi Media.
Zudem verwiesen News-Gruppe und ZVB 2001 in ihrer Rechnung auf die Ganze Woche. Das bunte Wochenblatt von Kurt Falk definierte das Kartellurteil allerdings 22 Seiten später, wo es um den (für die Anzeigenwirtschaft nicht ganz irrelevanten) Lesermarkt geht, als keine Konkurrenz von News & Co. Zudem ist der Anzeigenumsatz der Woche trotz ihrer hohen Reichweite traditionell ziemlich überschaubar (mehr dazu dort).
Schließlich fand sich noch der „Mitbewerber“ Bohmann-Verlag in der Liste von News-Gruppe und ZVB. Dieser Verlag gab abgesehen von (damals) A la carte praktisch keine am Kiosk erhältlichen Publikumszeitschriften heraus. Skyline zum Beispiel ist das Bordmagazin der AUA, sonst verlegte Bohmann etwa Der österreichische Installateur, Internationale Seilbahn-Rundschau, Waste Magazin für die Entsorgungswirtschaft oder Auto – Tankstelle – Garage. Aber: Fachtitel weist Focus Media Research extra aus, nicht unter Illustrierte/Magazine, dem für Formil relevanten Magazinsektor.
2. Konkurrenz großzügig schätzen Als Schritt zwei schätzten die fusionswilligen Firmen die Umsätze der tatsächlichen oder vermeintlichen Mitbewerber möglichst großzügig. Die vom Autor damals zum Vergleich abgefragten Größenordnungen stammten aus dem obersten Management der Verlage.

  • Dem Bohmann-Verlag schrieben die Fusionswilligen 21,8 Millionen Euro Anzeigenumsatz
    vor, real war es laut Verlag rund die Hälfte.
  • Bei Metro war es etwas mehr als die Hälfte der geschätzten 14,5 Millionen.
  • R & D (inzwischen Styria Multi Media) setzte damals laut Vorstand „etwas über“ 36,4 Millionen Euro um, inklusive mehr als acht Umsatzmillionen aus dem Wirtschaftsblatt, das Focus unter Tageszeitungen verbucht. Vertriebsumsätze waren zudem abzuziehen, suchte man den Werbeumsatz. Die Formil-Anmelder behaupteten aber 29 Millionen Euro Anzeigenumsatz mit Magazinen.
  • Dem Sportmagazin-Verlag wurden gut 14,5 Millionen zugeschrieben. Der damalige Gesellschafter und Manager Herbert Pinzolits: „Sicher nicht“, eher die Hälfte, sagte er damals jedenfalls.
  • Die Magazingruppe ORF hatte mangels Existenz keinen gemeinsamen Anzeigenumsatz.

3. Eigene Rabatte dreimal höher ansetzen Die Verlagsgruppe News und die ZVB kalkulierten bei ihren eigenen Umsätzen mit den dreifachen Rabatten des übrigen Magazinmarkts. In der Begründung des Urteils, die hier auf Angaben der fusionswilligen Konzerne beruht, war von einem „durchschnittlichen Rabattsatz von 15 Prozent“ die Rede. So viel sei von den Bruttowerten der Werbebeobachter von Focus abzuziehen, um auf reale Umsatzgrößen zu kommen.
Das Gericht ging für das Jahr 2000 auf Basis von Prognosen von 359 Millionen Bruttowerbeaufwand in Magazinen laut Focus aus, netto also nach Abzug der genannten 15 Prozent rund 305 Millionen. Focus wies alleine der Verlagsgruppe News damals brutto 155 Millionen aus, die Kurier-Zeitschriftenholding ZVB kam auf weitere 60 Millionen Euro. Das ergab zusammen 215 Millionen brutto.
Von 359 Millionen Magazinwerbung sind das fast 60 Prozent. Von den schließlich tatsächlich erhobenen 354 Millionen 60,7 Prozent.
Doch ihre eigenen Bruttoumsätze laut Focus-Statistik hatten die Antragsteller dem Kartellgericht geflissentlich verschwiegen. Und netto blieb nach ihrer höchst kreativen Umrechnung wenig übrig. Die News-Gruppe gab ihre Nettoumsätze mit knapp weniger als 67 Millionen Euro an. Das waren nur 43 (!) Prozent der Bruttosumme von Focus. Der Marktführer gab somit nach eigener Darstellung satte 57 Prozent Rabatt, die kleinen (angeblichen) Konkurrenten aber räumten ihren Kunden nur 15 Prozent ein. Die ZVB gab sich noch großzügiger: Von 60 Millionen Euro laut Focus bleiben so berechnet netto nur ein Hauch mehr als 23 Millionen übrig, nur 38,5 Prozent des Bruttowertes also.
Nun stellten die fusionswilligen Verlage ihre drastisch verkleinerten Nettoumsätze von zusammen 90 Millionen Euro den Bruttowerten von Focus über den Zeitschriftenmarkt gegenüber. Und schon kamen sie elegant unter die kartellrechtlich magische Grenze von 30 Prozent Marktanteil anstatt der realistischen 60 Prozent beim Vergleich von Brutto und Brutto.
Die „gewaltige Diskrepanz“ zwischen den Rabattsätzen von News-Gruppe und ZVB einerseits und allen übrigen Magazinverlagen andererseits ließ auch die Experten des Justizministeriums im Rekursentwurf rätseln. Sie rechneten umgekehrt, kamen aber zu vergleichbaren Ergebnissen. Sie gingen davon aus, dass nicht 15, sondern 60 Prozent Rabatt branchenüblich seien, und zogen diesen Wert ganz generell von den Focus-Werten ab. Das bedeutete: „Anzeigenumsätze der News-Gruppe von 67 Millionen Euro würden hiebei einen Marktanteil von 46,41 Prozent und Umsätze der ZVB-Gruppe von 23 Millionen Euro einen Marktanteil von 16,07 darstellen.“ Woraus laut Rekurs folgte: „Ähnlich wie beim Lesermarkt würde sohin eine bereits bestehende marktbeherrschende Stellung der News-Gruppe durch den Zusammenschluss mit ZVB noch massiv verstärkt.“
4. Zusätzlich deutsche Blätter überschätzen Als vierten Schritt brachten die beiden Magazinkonzerne noch den deutschen Werbemarkt ins Spiel. Schließlich gebe es einen „Overflow“ von Werbung, deutsche Magazine wurden ja in Österreich verkauft. Abgesehen davon, dass ein Gutteil dieser Magazine ohnehin der News-Mutter Gruner + Jahr gehört: Am Wettbewerbsverhältnis inländischer Verlage auf dem inländischen Anzeigenmarkt änderte der Overflow nichts. Aber die Kleinrechner kamen so – gar unter Berücksichtigung der Anzeigenumsätze von Gruner + Jahr in Österreich – auf „einen gemeinsamen Marktanteil von 17 Prozent“ (Kartellurteil).
Für ihren Rekurs entdeckten die Juristen der Finanzprokuratur auch noch „grob unrichtige“ Angaben der fusionswilligen Verlage über den Overflow: Wie die Anmelder rechneten, dürften deutsche Zeitschriften außerhalb des Heimmarkts bis aufs letzte Exemplar nur in Österreich vertrieben werden – also weder in der Schweiz noch in Urlaubsdestinationen in aller Welt. „Das Erstgericht hätte sohin einen Overflow aus deutschen Medien keinesfalls mit 181,7 Millionen Euro, sondern maximal mit 45,8 Millionen Euro berücksichtigen dürfen“, folgerten sie: „Es liegt auf der Hand, dass sich dadurch der Marktanteil der Anmelder auf dem Anzeigenmarkt noch beträchtlich vergrößert und die tatsächlich marktbeherrschende Stellung noch deutlicher erkennbar wird.“
5. Magazinmarkt zu weit gefasst Böhmdorfers Juristen sahen in ihrem nie eingebrachten Rekurstext noch einen Haken. Der Magazinmarkt insgesamt sei zu weit gefasst: „Ein Unternehmen aus der Motorbranche wird seine Werbungen nicht in einem Magazin wie Gusto, Eltern oder Schöner Wohnen platzieren. Einschaltungen im Rennbahn-Express richten sich wohl nur zum geringsten Teil an die Leser von Zeitschriften wie trend und profil.“ Um aber den Markt noch größer zu definieren, wollten News- und Kurier-Gruppe sowie ihre bezahlten Gutachter auch noch die Beilagen der Tageszeitungen einbezogen sehen.
Doch selbst, wenn die Finanzprokuratur den gesamten Magazinmarkt, die Zeitungsbeilagen und den Overflow über Anzeigenseiten in aus Deutschland importierten Zeitschriften einbezog, aber gleiche Rabattsätze für alle anlegte, überschritt der gemeinsame Marktanteil die Grenzen des Kartellrechts: eine „bei weitem marktbeherrschende Stellung selbst auf diesem viel zu weit definierten Markt“.
Die Antragsteller wollten übrigens darüber hinaus – ebenfalls weitaus zu hoch bezifferte – 36,4 Millionen Euro Internetwerbung in den Magazinwerbemarkt einbezogen wissen. Warum auch immer.
6. Personalkosten wie der „Spiegel“ Andere Behauptungen der Formil-Anwälte abseits des Anzeigenmarkts waren nicht minder gewagt: „Die Redaktion des Spiegel kostet somit nicht wesentlich mehr als die Redaktion des profil.“ Der Spiegel hatte damals 270 angestellte Redakteure sowie rund 70 Dokumentaristen, ebenfalls Journalisten. profil führte zu der Zeit im Impressum weniger als 35 Redakteure, etwas mehr als ein Dutzend Mitarbeiter und fünf „Autoren“. Um ähnlich viel zu kosten, müssten profil-Mitarbeiter ein Vielfaches der Spiegel-Leute verdienen. Das verhält sich eher umgekehrt.

Das seltsame Kartellurteil

Dass das Kartellgericht die Formil-Fusion Ende Jänner 2001 erlaubte, „widerspricht nicht nur dem gesamten davor liegenden Inhalt des Beschlusses selbst, sondern auch eindeutig dem Zweck und dem klaren Text der einschlägigen Normen des Kartellgesetzes“. So steht es im Rekurs der Finanzprokuratur gegen das Formil-Urteil. Eine zweite Instanz konnte sich mit diesem Befund allerdings nicht befassen: Der Rekurs wurde – siehe oben – nie eingebracht.
Die Widersprüche innerhalb des Kartellurteils – erst 65 ablehnende Seiten, dann die erste Leerzeile und danach zwei Seiten Segen für die Fusion – wollen wir hier mit ausführlichen Textproben aufzeigen, strukturiert nach Fragen und Themen.
Was passiert „profil“ ohne die Fusion? Nach Meinung von News-Gruppe, Kurier-Konzern und ihren Gutachtern müsste profil ohne Fusion eingestellt werden. Sie verwiesen auf „ein kumuliertes negatives Gesamtergebnis von 20,25 Millionen Euro“ von 1996 bis 2000 in der Kurier-Zeitschriftengruppe ZVB.
Der – nie eingebrachte – Rekurs gegen das Formil-Urteil widersprach mit einer „deutlichen positiven Trendumkehr“ zwischen den Geschäftsjahren 1998/99 und 1999/2000 mit 20 Prozent weniger Verlust. Eine „deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage“ habe sich in der ZVB abgezeichnet.
Auch das Kartellurteil wollte an eine drohende Einstellung von profil nicht recht glauben: „Auch der Umstand, dass die News-Gruppe immerhin bereit ist, ZVB eine dreißigprozentige Beteiligung für die Übertragung ihrer operativen Tochtergesellschaft zu gewähren, wobei auf profil knapp vierzig Prozent der gesamten Unternehmenswerte entfallen, ist nicht recht einsichtig, wenn profil tatsächlich unmittelbar von der Einstellung bedroht sein sollte.“
Das Kartellurteil räumte aber ein, dass es für profil schon einmal besser lief: „Insbesondere profil ist durch den Verdrängungswettbewerb gegen das im Herbst 1998 eingeführte Format in erhebliche Bedrängnis geraten. Dieser Verdrängungswettbewerb stellt eine entscheidende Ursache für die Schwächung der ZVB-Gruppe dar.“
An dieser Schwächung und Verdrängung arbeiteten die Brüder Fellner spätestens seit 1992, als sie mit News die Kurier-Zeitschriftenholding angriffen. Nun sollte sie die Übernahme für den Verdrängungswettbewerb belohnen. Dazu das Kartellurteil: „Ungeachtet der Frage, ob das angemeldete Zusammenschlussvorhaben zustande kommt oder nicht, ist jedenfalls nicht zu erwarten, dass der Verdrängungswettbewerb zwischen profil und Format in dieser Form fortgesetzt würde. Darüber hinaus ist in jedem Falle anzunehmen, dass es zwischen profil und Format zu einer Ausweitung des inhaltlichen Angebotsspektrums (…) kommt und die bisher bestehende Tendenz zur Homogenisierung der beiden Angebote beendet wird. Eine deutliche Differenzierung der beiden Magazine, die unterschiedliche Positionierung – voraussichtlich profil eher gesellschaftspolitisch, Format eher wirtschaftspolitisch– ist ungeachtet des Zustandekommens oder Nichtzustandekommens des Zusammenschlusses zu erwarten. (…) Da der mit profil ausgetragene Verdrängungswettbewerb aber auch für Format mit erheblichen Verlusten verbunden war, erschiene es doch – auch ohne den Zusammenschluss – ökonomisch wenig sinnvoll, ihn auf dieser Ebene weiter auszutragen. Wenn es zur Erschließung weiterer Leserschichten zweckmäßig ist, die beiden Magazine inhaltlich differenzierter zu positionieren, muss dasselbe auch gelten, wenn beide nach wie vor in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.“
Für weniger ruinösen Wettbewerb ohne Fusion sprach damals auch eine Novelle der Exekutionsordnung. Davor klagten einander Verlage und Verleger wie Mediaprint und Kurt Falk oder wie Mediaprint und Verlagsgruppe News reihenweise und wechselseitig wegen unlauteren Wettbewerbs etwa mit Abogeschenken, Gewinnspielen oder anderen Werbemaßnahmen. Wenn die jeweiligen Strafsummen bis weit in zwei- und dreistellige (Schilling-)Millionenhöhen gestiegen waren, verglichen sich die streitenden Verlage, rechneten die angelaufenen Summen gegeneinander auf und mussten so nur noch die Gerichts- und Anwaltskosten berappen. Dieser Abtausch funktionierte nun nicht mehr, die Verlage mussten seit 30. September 2000 zahlen, und zwar seither empfindlich höhere Strafen. Der Höchstsatz stieg damals von weniger als 6000 Euro auf bis zu 100.000 Euro.
Im Kartellurteil hieß es: „Auch ohne Durchführung dieses Zusammenschlusses ist daher sowohl der ZVB als auch der News-Gruppe in der Frage der für sie auch äußerst kostspieligen Wettbewerbsverstöße ein ebensolches vernünftiges Verhalten zuzusinnen. Die Notwendigkeit des Zusammenschlusses zur Beendigung des Verdrängungswettbewerbes, zur Beendigung des Preiskampfes, zur inhaltlichen Neupositionierung und Qualitätssteigerung von profil und Format konnte daher nicht festgestellt werden.“
Wer will „profil“ alleine führen? Das Kartellurteil wusste die Antwort: „Dass letztendlich nicht festgestellt werden konnte, dass sich für profil kein anderer Käufer zur Weiterführung gefunden hätte, ergibt sich aufgrund des Umstandes, dass im Rahmen dieses Kartellverfahrens drei Bewerber Kaufinteresse angemeldet haben.“
Das waren der Sportmagazin Verlag in seinem und auch gleich im Namen seines damaligen 51-Prozent-Gesellschafters Springer. Die Formil-Anwälte stellten das anders dar: Sportmagazin-Chef Herbert Pinzolits habe im April 2000 beim damaligen Kurier-Manager Hans Georg Otto angefragt, sich dann aber nicht mehr gemeldet; sondern erst am 19. Dezember 2000, als die Kartellrichter schon die Formil-Fusion berieten. Und da habe Pinzolits eine Zusammenarbeit vorgeschlagen, „nicht etwa Erwerbsabsicht“ gezeigt. Das Kartellgericht fand diesen Interessenten dennoch erwähnenswert und zitierte das Gegenargument des Sportmagazin Verlags, dass die Verkaufsabsichten der ZVB so überraschend kamen wie die Pläne für Formil. 2002 trennte sich Springer, nur drei Jahre nach seinem Einstieg, wieder von den 51 Prozent am Sportmagazin Verlag. Offizielle Begründung: Die Formil-Fusion habe eine derart hohe Konzentration im Magazinmarkt beschert, dass der deutsche Konzern keine Wachstumsperspektiven in Österreich sehe.
Im November 2000 hatte auch Styria-Chef Horst Pirker Kaufinteresse vor dem sogenannten Paritätischen Ausschuss bekundet. Dieses Gremium von Sozialpartnern recherchierte damals im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens für das Kartellgericht. Die Styria Medien AG (Kleine Zeitung, Die Presse) würde profil und trend kaufen, erklärte Pirker dort.
Auch Standard-Herausgeber Oscar Bronner hatte laut Urteil „ausdrücklich erklärt“, er würde profil und trend weiterführen, die er 30 Jahre zuvor gegründet und später der Kurier-Gruppe verkauft hatte. Schon 1997 und 1998 sei sein Kaufwunsch beim Kurier abgeblitzt. Die Formil-Anwälte erklärten das damit, dass Bronner den Kauf der Raiffeisen (und WAZ) gehörenden Zeitschriftengruppe um profil mit Raiffeisen-Krediten finanzieren wollte. Und das in Zeiten deftiger Defizite des Standard.
Laut Bronner wollte 2001 mit ihm der Süddeutsche Verlag einsteigen, der am Standard 49 Prozent hielt. Kurier und News legten dazu einen Brief des damaligen Geschäftsführers des Süddeutschen Verlags vor, der besagte: Einstieg nur, wenn er angemessene Rendite verspricht. Darüber lägen aber keine Daten vor, also könnte auch keine Investitionsrechnung angestellt und damit kein seriöses Gebot für einen Kaufpreis gemacht werden. Das Kartellgericht schrieb dazu: „Ein striktes Dementi der Erklärungen Bronners kann darin – im Gegensatz zur Auffassung der Anmelder – nicht erblickt werden.“ 2000 hatte der Süddeutsche Verlag die Mehrheit am Wiener Wirtschaftsverlag übernommen, der auf Fachzeitschriften spezialisiert ist.
Das Kartellurteil fasste zusammen: „Die Seriosität all dieser Interessenbekundungen kann mangels Konkretisierung nicht beurteilt werden. Insgesamt erlauben die widersprüchlichen Verfahrensergebnisse keine Feststellung etwa in der Richtung, dass profil im Falle der Nichtgenehmigung des Zusammenschlusses in jedem Falle eingestellt werden müsste und die Einstellung nur durch diesen Zusammenschluss als einziges Mittel verhindert werden könnte. (…) So ist das Kartellgericht nicht davon überzeugt, dass eine Weiterführung von profil, und sei es durch Veräußerung an einen Dritten, ausgeschlossen ist.“
Was passiert nach einer Einstellung von „profil“? Dass Format eingestellt werden könnte, war damals seltsamerweise kein Thema. Das Kartellgericht über diese Möglichkeit bei profil: „Zum anderen wird offenbar zwingend (von den Formil-Planern und ihren Gutachtern, Anm.) angenommen, dass die Marktanteile des profil im Falle seiner Einstellung automatisch den auf dem Markt verbleibenden Mitbewerbern der News-Gruppe zuwachsen würden. Tatsächlich würde aber eine solche Entwicklung die Marktzutrittschancen eines neuen Mitbewerbers erhöhen oder die Marktposition von Mitbewerbern auf unmittelbar benachbarten Märkten, z.B. Falter, stärken, also eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im kartellrechtlichen Sinn bewirken.“ Und weiter: „Durch profil, Format und News wird der Bedarf nach Nachrichtenmagazinen in Österreich weitgehend abgedeckt; der Markt ist besetzt, wobei es im Wesentlichen keinen Unterschied macht, ob zwischen diesen Magazinen ein Konkurrenzverhältnis besteht oder nicht. In jedem Fall sind die Chancen für einen Marktzutritt eines neuen Mitbewerbers bei Nachrichtenmagazinen extrem niedrig.“
Der Zwischenstand: Es gäbe also drei Käufer für profil. Griffen die nicht zu, wäre es auch ohne Fusion sinnvoll, den ruinösen Wettbewerb zwischen den beiden Magazinverlagen zurückzufahren. Und selbst wenn profil eingestellt würde, eröffnete das Chancen für eine Neugründung in diesem Markt. Fusionierten die beiden Magazingruppen hingegen, dann sänken diese Chancen weiter.
Arbeitsmarkt, Vertrieb Neben dem Werbemarktanteil muss das Kartellgericht auch auf andere Bereiche achten, etwa den Arbeitsmarkt: „Auch der einfache Schluss von einer Sicherung der Arbeitsplätze = mehr Arbeitsplätze = Verbesserung der Wettbewerbssituation am Arbeitsmarkt berücksichtigt die negative Seite der Verringerung der Anzahl potenzieller Arbeitgeber nicht. Dass durch den Zusammenschluss mehr Arbeitsplätze erhalten werden können, unterstellt überdies bereits die Einstellung eines der beiden Nachrichtenmagazine für den Fall der Nichtgenehmigung, ohne aber zu berücksichtigen, dass sich dadurch gleichzeitig die Marktzutrittschancen eines neuen Mediums erhöhen würden oder eine Expansion eines bisherigen Substitutionswettbewerbers zur Folge haben könnte, was auch wiederum die Schaffung neuer Arbeitsplätze für Journalisten bewirken könnte.“
20 Seiten weiter hinten widersprach sich allerdings dasselbe Urteil: „Als kartellrechtlich unproblematisch wird in sämtlichen Gutachten (soweit sie sich mit dieser Frage befassen) die Auswirkung des geplanten Zusammenschlussvorhabens auf die Beschaffungsmärkte (Papier, Druck und Vertrieb) sowie auf den Arbeitsmarkt beurteilt. Dieser Beurteilung ist zu folgen.“
Keineswegs alle Gutachten sahen die Auswirkungen auf diese Märkte „unproblematisch“: Norbert Knittler, Kartellexperte der Arbeiterkammer und damals Vorsitzender des Paritätischen Ausschusses für Kartellangelegenheiten, der im Vorfeld für das Kartellgericht Gutachten verfasste, schrieb: Würde die Fusion genehmigt, hätten es neue Mitbewerber durch die Konkurrenzklauseln der News-Gruppe „nicht leicht“, an den „harten Kern“ von deren Magazinjournalisten heranzukommen. Zudem warnte Knittler: „Unter dem Gesichtspunkt der freien Berufswahl sind die Berufsinteressen der Journalisten durch die neue Gruppe gefährdet.“ Mit der Formil-Fusion „dürfte die freie Wahl des Arbeitsplatzes für Magazinjournalisten im Inland – soferne sie in diesem Markt weiter tätig sein wollen – schwierig werden“. Der nicht eingebrachte Rekurs gegen das Kartellurteil sprach von einer „selbstverständlich marktbeherrschenden Stellung auch auf dem Arbeitsmarkt für Magazinjournalisten“ und dadurch „nicht unbeträchtlichen Nachteilen“. Selbst News-Herausgeber Alfred Worm erklärte nach der Fusion: „Journalistische Alternativen gibt es nun de facto kaum.“ Und die Jobs dort wurden nach der Fusion radikal gekürzt: 2003 kündigte die News-Gruppe einen Gutteil der Format-Redaktion.
Im Vertriebsmarkt zeitigte die Formil-Fusion entgegen der Einschätzung des Kartellurteils Folgen: Das Niederösterreichische Pressehaus verlor die Aboverwaltung der News-Gruppe um den Jahreswechsel 2002 an die Mediaprint. Anfang 2004 erklärte News-Oberboss Rudi Klausnitzer, die Magazine würden inzwischen zu je 50 Prozent von Mediaprint und Morawa vertrieben, wo zuvor Morawa am Drücker war.
Formil und die Leser Das Kartellurteil: „Die Abgrenzung des sachlich relevanten Lesermarktes ergibt, dass die News-Gruppe schon bisher eine marktbeherrschende Stellung innehatte und bei Durchführung des geplanten Zusammenschlussvorhabens diese Position noch verstärken würde.“ Wie beim Anzeigenmarkt (siehe oben) verwiesen News-Gruppe und ZVB auch bei den Leserzahlen auf möglichst viele, möglichst große Konkurrenten. Das Kartellgericht folgte ihrer Argumentation nicht: „Ganz anders ausgeprägt (als jene von profil, Format, News, Anm.) ist hingegen die Altersstruktur der Leser etwa bei der Zeitschrift (eigentlich eine Wochenzeitung, Anm.) Die Furche, die ihre höchste Reichweite in der Altersstufe der Leserschaft von über siebzig Jahren erzielt, was auch für die Ganze Woche gilt, die sich im Übrigen auch durch ihre Themenwahl und das Niveau der Berichterstattung signifikant von politischen Nachrichtenmagazinen unterscheidet.“
Ganze Woche-Gründer Kurt Falk steuerte einen originellen Beleg gegen den Versuch der Formil-Fraktion bei, seine Wochenzeitung einzurechnen. Falk hatte lange zuvor News geklagt, weil es sich „führendes Nachrichtenmagazin“ nannte. Das Fellner-Magazin beantwortete seinen Angriff wörtlich so: „Bei einer Gegenüberstellung der Medien Ganze Woche und News kann wohl kein Zweifel darin bestehen, dass News im Verhältnis zur Ganzen Woche schlechthin das Nachrichtenmagazin ist, da die Nachrichten in der Wortbedeutung in der Ganzen Woche überhaupt nicht aufscheinen.“ Vor dem Kartellgericht sah die News-Gruppe das nun ganz anders.
Als Konkurrenz, die den eigenen Marktanteil verkleinerte, führten die Anwälte von News noch Wochenendbeilagen von Tageszeitungen ins Treffen. Das Urteil wollte das nicht ganz ausschließen und gerne auch diese Supplements berücksichtigen, „sofern sich bei einem solchen Grad von Marktbeherrschung überhaupt noch Zweifel ergeben können“.
Das Kartellurteil zum Lesermarkt ließ keine Zweifel: „Der Zusammenschluss bewirkt daher auf dem Lesermarkt selbst unter Berücksichtigung aller nur denkmöglichen Substitutionsbeziehungen eine Verstärkung einer schon bisher bestehenden marktbeherrschenden Stellung (48 Prozent auf 59 Prozent).“
Die Dominanz der von der Verlagsfusion ebenfalls betroffenen Spezialzeitschriften in ihren Märkten bescherten indes laut Urteil „keinesfalls“ eine marktbeherrschende Stellung oder verstärkten sie. Auch wenn etwa tv-media die weitaus größte Fernsehillustrierte im Land ist. Der Paritätische Ausschuss der Sozialpartner nannte schon das Wirtschaftsmagazin trend „marktbeherrschend“.
„Monopolartige Beherrschung“ Das Kartellurteil: „Es ist daher als Zwischenergebnis festzuhalten, dass es durch den geplanten Zusammenschluss einerseits zu einer monopolartigen Beherrschung des Lesermarktes bezüglich politischer Nachrichtenmagazine, nicht aber zu einer Beherrschung des Anzeigenmarktes kommt, wobei unstrittig ist, dass bereits die Beherrschung eines der beiden Märkte die Untersagung des Zusammenschlusses rechtfertigen kann.“ Beim Anzeigenmarkt – siehe oben – folgte das Gericht der gewagten Darstellung von News-Gruppe und ZVB.
Die Fusion könne aber dennoch genehmigt werden, hieß es gleich darauf im Urteil, „wenn zu erwarten ist, dass durch den Zusammenschluss auch Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten, die die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen, oder der Zusammenschluss zur Erhaltung oder Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmer notwendig und volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist“.
Das war hier nach Ansicht des Kartellgerichts aber nicht der Fall: „Was die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen anlangt, so liegt auf der Hand, dass das Kartellgesetz damit nicht eine Verbesserung der eigenen Wettbewerbsbedingungen der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen meint. (…) Rationalisierungseffekte sind im Allgemeinen keine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen; sie bewirken – im Gegenteil – häufig eine Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung. Die zur Begründung der Fusion ins Treffen geführten Preissteigerungen bei Post, Papier etc. und weiteren Belastungen treffen nämlich Mitbewerber in ebensolcher Weise.“
News- und Kurier-Gruppe begründeten ihre Fusionspläne mit erhöhten Posttarifen (bei denen gerade die News-Gruppe glimpflicher davonkam als andere), weil die Papierpreise gestiegen seien und die Werbesteuer bundesweit vereinheitlicht wurde. Bis dahin zahlte die Gemeinde Tulln einen Gutteil der eingehobenen Werbesteuer als Wirtschaftsförderung der News-Gruppe (aber auch dem Standard, den ebenfalls Goldmann in Tulln druckt) zurück. Auch angeblich wachsende Radiowerbung musste herhalten, um den Fusionsdruck zu begründen. Und eine gemeinsame Internetplattform von ORF und Zeitungen „ohne Magazine“ – die Fellners hatten sich für einen Alleingang entschieden, zudem kam die Plattform ohnehin nie zustande.
Das Kartellurteil zu all dem: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, die für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen auf einem Drittmarkt sprechen könnten. (…) Auch eine Notwendigkeit zur Erhaltung oder Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen liegt nicht vor. (…) Da keines der beteiligten Unternehmen die Notwendigkeit des Zusammenschlusses mit einem beabsichtigten Engagement auf ausländischen Märkten begründet hat, noch ausländische Unternehmer im Begriffe sind, auf den österreichischen Markt politischer Wochenmagazine zu drängen, ist auch dieser Aspekt nicht geeignet, das Zusammenschlussvorhaben gutzuheißen.“
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Verlagsgruppe News mit der Fusion zu verbessern, war ein originelles Argument: Sie gehörte schon vor der Fusion zu 75 Prozent der Bertelsmann-Tochter Gruner + Jahr, dem größten Magazinverlag Europas, einem der größten der Welt mit Engagements bis nach China. Und am Kurier, der sich per Magazinfusion an der News-Gruppe beteiligen wollte, hielt die deutsche WAZ-Gruppe fast 50 Prozent. Der Essener Konzern ist einer der größten deutschen Zeitungsverlage und in Südosteuropa hoch aktiv.
Formil und die Medienvielfalt Nach dem ungehinderten Zusammenschluss von Krone und Kurier zur Mediaprint anno 1988 beschlossen SPÖ und ÖVP ein Kartellrecht, das seit 1993 für Medienfusionen strengere Auflagen vorsah. Daran erinnerte das Kartellurteil: „Gemäß Paragraf 42c Absatz 5 Kartellgesetz ist ein Medienzusammenschluss auch dann zu untersagen, wenn zu erwarten ist, dass durch den Zusammenschluss die Medienvielfalt beeinträchtigt wird.“
Das Kartellurteil zitierte die Wiener Medienkartellexpertin Karin Wessely über die Ziele des Gesetzgebers: „Auffällig sei die stete Erwähnung der Eigentümerstruktur im Zusammenhang mit Fragen der Medienvielfalt. Innenpluralismus allein werde nicht als ausreichend angesehen.“
Vielfalt der Eigentümer förderte die Formil-Fusion jedenfalls nicht. Aber das Kartellurteil griff hier wieder zurück auf den Lesermarkt, womit „bereits durch das Erreichen einer monopolartigen Stellung auf dem Lesermarkt ein ausreichender Untersagungsgrund für den Zusammenschluss hinsichtlich der mit Herausgabe und Vertrieb des Magazins profil befassten Unternehmen vorliegt“.
Wer diesen Markt beherrsche, könne seine Position auch missbrauchen, schrieb das Gericht weiter. Auf dem Lesermarkt wolle es aber „diese Gefahren nicht überbewerten“, denn Konsumentenschutzgesetz und Wettbewerbsrecht schützten die Leser ohnehin. Der fusionierte Konzern könne seine Position ohnehin nur mit überhöhten Preisen oder minderer Qualität missbrauchen. Und weil politische Nachrichtenmagazine „keine lebensnotwendig unverzichtbaren Güter sind“, würden die Konsumenten die Hefte bei solchem Missbrauch eben nicht mehr kaufen.
Und Konkurrenten bleibe ja das Kartellgesetz, wenn sie einen Missbrauch der Marktposition bekämpfen wollten, oder das Wettbewerbsrecht. Also fand das Kartellurteil: „Die rein ökonomischen Aspekte einer Beherrschung des Lesermarktes erscheinen daher in ihren praktischen Auswirkungen erträglich.“
Allein: „Äußerst bedrohlich ist aber eine Beherrschung des Lesermarktes im Zusammenhang mit dem Postulat des Erhaltes der Medien- beziehungsweise Meinungsvielfalt, die durch die Zusage der Weiterführung auch bei Aufrechterhaltung einer selbstständigen Redaktion nicht beseitigt wird. Auch die explizite Zusicherung der Selbstständigkeit der Redaktion kann die Nichteinflussnahme nicht dauerhaft gewährleisten.“ Das war ein Schlüsselsatz auf Seite 67, also schon kurz vor der Schlussfolgerung, die diesem Satz entschieden widerspricht.
Das Kartellgericht schilderte auch die drohenden Auswirkungen auf die Medienvielfalt, die sich mit Zusagen über Weiterführung und Selbstständigkeit „nicht dauerhaft gewährleisten“ lasse: „Bei kollidierenden Interessen wird sich letztlich doch das Eigentümerinteresse durchsetzen. Die unternehmerische Zusammenfassung der Verlagsfunktionen und die Ausschaltung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Blättern des Verlags sind ja die eigentlichen Ziele der Verlagskonzentration und die Voraussetzung dafür, dass der Zusammenschluss wirtschaftlich sinnvoll ist. Sollten sich daraus Konflikte mit redaktionellen Belangen ergeben, wird es auch in diesem Bereich zu Einflussnahmen kommen, da auf Dauer nicht damit gerechnet werden kann, dass der publizistischen Vielfalt der Vorrang vor der Wirtschaftlichkeit eingeräumt wird.“
Das Kartellurteil betonte erneut, warum Auflagen für die Selbstständigkeit der Redaktion nichts brächten: „Einer Selbstständigkeitsgarantie für die Redaktion kann vom Eigentümer letztlich die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden.“ Also wenn profil in eine Redaktionsgesellschaft ausgegliedert würde, die weiterhin dem Kurier gehörte, aber ihre Betriebsmittel von der Verlagsgruppe News bekäme, die Anzeigengeschäft, Vertrieb und Marketing für sie übernimmt.
Das Kartellgericht verwies auf noch schlimmere Einschränkung der Medienvielfalt durch eine Fusion: „Die Annahme ist naheliegend, dass es bei dem durch den Zusammenschluss herbeigeführten Ausmaß der Verflechtung in zunehmend weniger Medien, und zwar einschließlich der Tageszeitungen Neue Kronen Zeitung und Kurier, zu kritischer Berichterstattung kommt, wenn die wirtschaftlichen Interessen auch nur einer der Muttergesellschaften berührt werden. Es ist sogar – im Gegenteil – mit einem wechselseitigen Fördern zu rechnen, und zwar nicht nur durch verstärkte wechselseitige innerhalb der Verlagsgruppen weitgehend kostenlose Eigenwerbungen beziehungsweise Verlagsgegengeschäfte im Anzeigenbereich, sondern auch im redaktionellen Bereich.“
Die fusionswilligen Konzerne verneinten diese Gefahr naturgemäß, das Kartellurteil zitiert sie so: „Mit der Mediaprint stünde der Zusammenschlussvertrag in keiner gesellschaftsrechtlichen oder kartellrechtlichen Verbindung.“ Aber das Kartellurteil blieb dabei: „Diese Effekte sind überdies durchaus geeignet, auch auf dem benachbarten Markt der Tageszeitungen indirekt die bereits bestehende marktbeherrschende Stellung der Mediaprint-Produkte Neue Kronen Zeitung und Kurier weiter zu verstärken.“

Viele Gründe für ein Verbot Bevor wir die Entscheidung der Kartellrichter zitieren, vor der erstmals in der Begründung des Kartellurteils eine Leerzeile zwei Absätze trennt, fassen wir noch einmal kurz zusammen: Im Anzeigenmarkt folgte das Gericht den gewagten Interpretationen von News-Gruppe und ZVB weitgehend und glaubte ihnen (zu Unrecht), dass sie den Markt nicht beherrschten. Aber sie beherrschten den Lesermarkt, und das reichte schon für ein Verbot. Diese Marktposition sei allerdings nicht ganz so schlimm, weil die Österreicher Nachrichtenmagazine ja nicht kaufen müssten. Aber diese Dominanz auf dem Lesermarkt gefährde die – vom Kartellgesetz besonders geforderte – Medienvielfalt. Und die Fusion könne die marktbeherrschende Stellung der Mediaprint „weiter verstärken“. Auflagen, um die Selbstständigkeit einer übernommenen Redaktion zu gewährleisten, waren für das Kartellgericht mehr als fragwürdig.

Der Segen zur Fusion

Die Einleitung der Schlussfolgerungen führt ein wenig in die Irre: „Eine bedingungslose Genehmigung des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ist daher zumindest hinsichtlich des Nachrichtenmagazins profil nicht möglich.“ Das hinderte das Kartellgericht aber nicht, die Fusion zu genehmigen. Die Verlagsgruppe News mit News, tv-media, Format und e-media durfte die Kurier-Magazingruppe mit profil, trend, autorevue, Rennbahn-Express, Bühne, Gusto, Golfrevue, Yachtrevue schlucken.
Das Kartellgericht erteilte dafür Auflagen, die es ein paar Seiten davor noch als sinnlos abgetan hatte: profil blieb als Redaktionsgesellschaft Eigentum des Kurier-Konzerns, der musste es zumindest bis Ende 2005 weiterführen. Anzeigengeschäft, Vertriebsorganisation, Marketing von profil – also alle verlagswirtschaftlichen Aufgaben – übernahm die News-Gruppe auch für dieses Heft. Wollen Kurier und News-Gruppe das Magazin nach dem 31. Dezember 2005 einstellen, müssten sie zuerst versuchen, es zu verkaufen, und nachweisen, dass „ernsthafte Verkaufsbemühungen erfolglos geblieben sind“. „Diese Auflage“ sei dummerweise „nicht unmittelbar durchsetzbar“, räumte das Kartellurteil ein, verwies aber immerhin auf mögliche Strafen von bis zu zehn Millionen Schilling, also rund 730.000 Euro. Würde die Auflage nicht eingehalten, würden auch die Fusionsverträge
„zivilrechtlich nichtig“.
profil gedieh in der Verlagsgruppe News ohnehin prächtig, das noch lange danach schwächelnde Format genoss keinen Schutz eines Kartellgerichts.
Wie begründete das Kartellgericht seine – nach den eigenen Gegenargumenten doch etwas überraschende – Entscheidung? „Die Sicherung der Weiterführung eines bestehenden politischen Nachrichtenmagazins durch Schaffung der entsprechenden ökonomischen Grundlagen ist unter größtmöglicher Absicherung seiner redaktionellen Unabhängigkeit anzustreben.“
Im selben Kartellurteil stand ein paar Seiten davor, der „Selbstständigkeitsgarantie für die Redaktion kann vom Eigentümer letztlich die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden“? Die Redaktionsgesellschaft des profil war wirtschaftlich abhängig vom News-Konzern, als würde sie ihm gehören.
Das Kartellgericht hatte das offenbar blitzschnell vergessen: „Verstärkt wird die größtmögliche Absicherung der redaktionellen Unabhängigkeit von profil über den Verbleib der die Redaktion betreffenden Gesellschaftsanteile bei den bisherigen Eigentümern hinaus durch die weitere Auflage der verbindlichen Anwendung von Punkt V des Kurier-Redakteursstatuts, das der Redakteursversammlung weitgehende Mitspracherechte bei der Bestellung des Chefredakteurs garantiert.“ Das Redaktionsstatut hätte auch ohne diese Konstruktion weiter gegolten, dafür gibt es Statuten ja zumindest auch.
Aber das Kartellurteil jubelte über die „größtmögliche redaktionelle Unabhängigkeit“ für profil: „Dem trägt die gefundene Lösung, nämlich einerseits vollständiger Verbleib des redaktionellen Teiles des Magazins profil in den Händen der bisherigen Eigentümer unter gleichzeitiger Ermöglichung der Nutzung der angestrebten Synergieeffekte in den Bereichen der Papierbeschaffung, des Druckes und des Vertriebes jedenfalls eher Rechnung als eine Untersagung des Zusammenschlusses.“
Ein paar Seiten davor stand im selben Kartellurteil, dass „Rationalisierungseffekte im Allgemeinen keine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen“ brächten: „Sie bewirken – im Gegenteil – häufig eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung.“ Und: „Die zur Begründung der Fusion ins Treffen geführten Preissteigerungen bei Post, Papier etc. und weiteren Belastungen treffen nämlich Mitbewerber in ebensolcher Weise.“ Nun aber begründete das Kartellurteil mit diesen – gerade noch irrelevanten – Auswirkungen seinen Segen für den Zusammenschluss.
Der gerade noch so bescheiden kleingerechnete Magazinriese jubelte kurz darauf im ersten gemeinsamen Folder der weitergewachsenen „neuen Verlagsgruppe News“: „zwölf Magazine – sechs Millionen Kontakte“. News war mit einem Mal wieder ganz laut und groß das „erfolgreichste Nachrichtenmagazin Österreichs“ und profil – nicht ohne Hohn – „Österreichs unabhängiges Nachrichtenmagazin“ mit „sensationellen Reichweiten“.

Kämmerer gegen Richterin

Kartellrichterin Regine Jesionek verwies auf das „Beratungsgeheimnis“, wenn man sie fragte, wie es zu diesem seltsamen, widersprüchlichen Urteil kommen konnte. Sie könne die Frage „leider“ nicht beantworten, ob die Berufsrichter sie überstimmt hatten. Der Verdacht lag nahe, dass Jesionek mit einer formulierten Ablehnung auf rund 70 Seiten in die entscheidende Sitzung ging, die Vertreter von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer ihr aber klarmachten, dass sie damit in der Minderheit bliebe.
In einem Interview mit dem Falter, nachdem Justizminister Böhmdorfer doch auf einen Rekurs gegen das Formil-Urteil verzichtet hatte, das auch ihren Namen trug, sagte Jesionek aber: „Es wäre günstiger, wenn Berufsrichter in der Mehrheit wären.“ Hatten die Kammern die von ihnen entsandten Laienrichter beeinflusst? „Was im Vorfeld gelaufen ist, weiß ich nicht.“ Sie habe aber nicht den Eindruck, dass die beiden Kämmerer in ihrem Kartellgericht „Erfüllungsgehilfen der Sozialpartner“ wären. Rein theoretisch schloss das die Erfüllung der Interessen anderer nicht aus.
Medienanwalt Michael Krüger versuchte später (vergeblich), das Formil-Verfahren neuerlich aufzurollen, indem er einem Laienrichter Befangenheit nachzuweisen suchte. Mehr dazu unter Kartell und Wettbewerb, Seite 202.

Kammer-Dissident warnte

Schon bevor das Kartellgericht seine Tätigkeit so richtig aufgenommen hatte, waren damals im Verfahren die Kammern gefragt. Der sogenannte Paritätische Ausschuss, besetzt mit Sozialpartnern, erhob Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses und erstellte dem Gericht ein Gutachten. Der Ausschuss war anzuhören, seine Schlüsse banden das Kartellgericht aber nicht.
Zu Formil lieferte der Ausschuss gleich zwei Gutachten, eines davon mit einem Anhang. Eines dieser „Endgutachten“ hatten sechs Mitglieder des Ausschusses unterschrieben; sie sahen die Fusion grundsätzlich positiv, äußerten aber doch noch Einwände. Praktisch restlos begeistert waren die Vertreter des ÖGB (Georg Kovarik) und der Landwirtschaftskammern (Klaus Wejwoda), sie reklamierten zwei Seiten Appendix an dieses Gutachten, in dem es hieß, der Zusammenschluss sei volkswirtschaftlich gerechtfertigt, er stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit und sichere Medienvielfalt „zumindest für einen mittelfristigen Zeitraum mit allen Konsequenzen“.
Der Vorsitzende des Paritätischen Ausschusses, Norbert Knittler von der Arbeiterkammer, hatte weder diese Hymne noch die etwas weniger euphorische, aber doch positive gemeinsame Stellungnahme der sechs übrigen Mitglieder unterzeichnet.
Knittler lieferte dem Gericht sein eigenes Gutachten und wich damit doch recht deutlich von der Linie seiner Arbeiterkämmerer ab, die nur zur einen oder anderen Auflage mehr rieten, teilweise eingeflüstert von den fusionswilligen Konzernen.
Über die Zusicherungen von News-Gruppe und ZVB für die Fusion schrieb Knittler noch gnädig: „Die in dieser Verpflichtungserklärung angeführten Punkte erscheinen dazu geeignet, eine im Bereich der Medienvielfalt und am Arbeitsmarkt für Journalisten möglicherweise durch einen allfällig vorgenommenen Zusammenschluss herbeigeführte Problemlage zu mildern.“
Aber: „Durch den Zusammenschluss entsteht ein Medienkonzern, der auf dem Magazinsektor (Lesermarkt und Anzeigenmarkt) marktbeherrschend und insgesamt von erheblicher politischer Macht und Einfluss sein wird. Insbesondere ist hervorzuheben, dass auf dem Markt der Nachrichtenmagazine ein hundertprozentiger Marktanteil erreicht wird. (…) Unter demokratiepolitischen Gesichtspunkten ist ein hundertprozentiger Marktanteil bei Nachrichtenmagazinen nicht vertretbar. Ebenso erscheint der künftige Einfluss auf das Anzeigengeschäft wettbewerbspolitisch als problematisch; arbeitsmarktpolitisch bedenklich ist ferner, dass den Magazinjournalisten künftig ein übermächtiger Arbeitgeber gegenübersteht. (…) Seitens der Antragsteller wird als Rechtfertigung die sogenannte Sanierungsfusion genannt. Diese wird durch die Selbstnennung dreier potenzieller Käufer infrage gestellt. (…) Die Genehmigung des Zusammenschlusses aufgrund dieser Auflagen hätte die Wirkung eines Placebos.“
Das Bild Knittlers passt nicht: Placebos wirken ja ohne Wirkstoffe. Aus dem Zusammenhang geht jedoch hervor, dass er mit der „Wirkung eines Placebos“ Wirkungslosigkeit der Auflagen meinte: „Im Ergebnis ist festzustellen, dass die wettbewerbspolitischen, volkswirtschaftlichen und demokratiepolitischen Nachteile dieses Zusammenschlusses die Vorteile – die nur aufseiten der Antragsteller liegen – überwiegen. (…) Eine Einstellung eines der beteiligten Nachrichtenmagazine wäre der bevorstehenden Marktkonzentration vorzuziehen, da in diesem Fall die Gründung eines neuen Nachrichtenmagazins wettbewerbspolitisch möglich wäre.“ Doch nicht Knittler saß für die Arbeiterkammer im Kartellgericht. Das Ergebnis – siehe oben.
Ohne Berufsrichterin Jesionek wäre es gar nicht zu dem Verfahren gekommen: „Ich habe von Anfang an Bedenken gegen die Fusion gehabt und deshalb von Amts wegen das Prüfungsverfahren eingeleitet, da die Amtsparteien untätig geblieben sind.“ Amtsparteien waren damals im Kartellverfahren Sozialpartner und die Republik, vertreten etwa durch Wirtschafts- oder Justizminister.
Richterin Jesionek: „Dass aus kartellrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen die Fusion bestehen, ist ja aus der Entscheidung zu entnehmen.“ Sie wählte – nach dem zustimmenden Formil-Urteil – die Gegenwart, hat also auch nach der Entscheidung für die Fusion Bedenken. „Das Verfahren hat ergeben, dass es einen Markt für Nachrichtenmagazine gibt, der ausschließlich von News, profil, Format determiniert wird. Das Gesetz gebietet es, einen Zusammenschluss zu untersagen, wenn eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Das ist hier der Fall: auf dem Lesermarkt. Es kann eine Fusion aber trotzdem genehmigt werden. Das Gesetz lässt hier einen sehr weiten Spielraum.“ Den Spielraum schöpften offenbar die Sozialpartner im Sinne der News-Gruppe und der ZVB aus.
Jesionek sagte über das Kartellgericht: „Ja, die Sozialpartner sollten nicht mehr in der Überzahl sein. Das entspricht am ehesten dem Verständnis von Gerichtsbarkeit. Es sollten weiter fachkundige Laien mitreden. Das letzte Wort sollte jedoch von Berufsrichtern gesprochen werden.“ Und: „Nach meinem Empfinden sind die Sozialpartner hier überrepräsentiert.“
1991, als ein Kartellgericht prüfte, ob zwischen Krone und Kurier ein sogenanntes Vereinbarungskartell bestünde, schrieb Peter Michael Lingens in der Wirtschaftswoche über den Einfluss der Sozialpartner: „Deshalb gab es beispielsweise in jenem Gutachten, das der Rechtsanwalt Ewald Weninger bezüglich eines Teiles der KroKuWAZ-Verträge ausarbeitete, den so dringenden Hinweis, man möge allen Einfluss bemühen, um bei den Sozialpartnern zu intervenieren.“
Falter-Redakteur Florian Klenk äußerte in dem Interview mit Richterin Jesionek den „Eindruck des Mauschelns, Absprechens“. Jesionek: „Im konkreten Fall hat es natürlich Gespräche gegeben. Bestimmte Vereinbarungen – etwa mit dem Wirtschaftsministerium – wurden getroffen. Unter diesen Voraussetzungen haben die Republik und die Arbeiterkammer auf einen Prüfungsantrag verzichtet.“ Die Wirtschaftskammer sei in diese Gespräche nicht involviert gewesen, kam laut ihrem Generalsekretär Reinhold Mitterlehner aber ohnehin nicht auf die Idee, einen Prüfantrag zu stellen. Das habe doch üblicherweise die Arbeiterkammer getan, argumentierte er. Siehe auch Kartell und Wettbewerb, Seite 202 ff., Magazine, EU.

UPDATE
Die Kosten der Marketingschlacht Format gegen profil

Wieviel Geld kostete die “Mutter allen Schlachtens” von Format gegen profil 1998 bis zur Formil-Fusion 2000/1 profil-Herausgeber Christian Rainer erwähnt im spannenden Zwiegespräch mit Christian Ortner (Gründungsherausgeber von Format) im Branchenmagazin Bestseller (10/2008) “sieben Millionen jährlich, die über mehrere Jahre jeweils in die beiden Objekte gesteckt wurden”. Die seien: “Im Vergleich zu den im Hintergrund stehenden Eigentümern natürlich Peanuts.”

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