Jun 24, 2025

Verfassungsgerichtshof entscheidet: ORF-Beitrag verstößt nicht gegen die Verfassung

In einer Grundsatzentscheidung zu einer aus einer Vielzahl von Beschwerden entscheidet das Höchstgericht, dass der ORF-Beitrag von allen der Verfassung entspricht.
Autor:in
Harald Fidler
Zuletzt aktualisiert
July 1, 2025

Der Verfassungsgerichtshof hat am 24. Juni 2025 in einer Grundsatzentscheidung zum ORF-Beitrag festgestellt, dass die Haushaltsabgabe unabhängig vom Empfang weder dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht noch anderen Verfassungsprinzipien. Eine Vielzahl von Beschwerden gegen den Beittrag beim Bundesverwaltungsgericht wurden bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt.

Die Argumentation des Höchstgerichts im Überblick: 

  • Für den Verfassungsgerichtshof liegt es im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt.
  • Den Gleichheitsgrundsatz verletze die Verpflichtung zum Beitrag für Hauptwohnsitze und Betriebe für die "Möglichkeit", das ORF-Angebot zu nutzen, nicht. Das Höchstgericht sieht eine "teilhabeorientierte gleichmäßige Lastenverteilung" für diese Möglichkeit der Nutzung.
  • Die ORF-Beitragstochter dürfe Bescheide über den Beitrag erlassen, widerspricht das Höchstgericht auch diesem Beschwerdepunkt. Den Vorgaben für solche ausgegliederten staatlichen Aufgaben seien erfüllt.

Österreich führte die Haushaltsabgabe 2024 ein, weil der Verfassungsgerichtshof die GIS als verfassungswidrig aufgehoben hatte. Die GIS war alleine für die Möglichkeit des Radio- und Fernsehempfangs fällig und nahm damit die aus der Sicht des Höchstgerichts wesentliche Nutzungsmöglichkeit durch Streaming aus.

Die Entscheidung im Wortlaut gibt es hier (PDF-Link).

Höre dir den Artikel an:

Verfassungsgerichtshof entscheidet: ORF-Beitrag verstößt nicht gegen die Verfassung
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July 1, 2025
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