ORF-Beitrag
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Warum ist das wichtig?
Jeder Haushalt, jede Firma muss ab 2024 unabhängig von tatsächlicher Nutzung ORF-Beitrag zahlen – bis auf einkommensschwache Haushalte und Einpersonenunternehmen.
Bis zu 710 Millionen Euro aus dem ORF-Beitrag finanzieren den öffentlich-rechtlichen ORF zu gut zwei Dritteln. Sie machen ihn zu Österreichs weitaus größtem Medienkonzern mit mehr als einer Milliarde Euro Jahresumsatz. Bis 710 Millionen Euro pro Jahr erlaubt (und erwartet) das ORF-Gesetz 2024 bis 2026. Mit einer Novelle im März 2025 von ÖVP, SPÖ, Neos wird die Höhe bis 2029 eingefroren. Aber: Mit einer weiteren Novelle, beschlossen im Juni 2025, darf der ORF 2027 bis 2029 pro Jahr bis 35 Millionen Euro über die 710 Millionen Euro hinaus aus Beitragseinnahmen verwenden.
Massiv ist der Unmut, besonders jener, die bisher nicht GIS zahlten, weil sie sich auf reine Streamingnutzung berufen haben. Die Erläuterungen zum ORF-Gesetz gingen von 525.000 zusätzlichen privaten Haushalten und 100.000 zusätzlich zahlenden Firmen (die bis zu 100 Beiträge je nach Personalstand).
- Die FPÖ nutzt diesen Unmut über den ORF und seinen Beitrag zur Mobilisierung im Superwahljahr 2024. Sie verspricht, bei Regierungsbeteiligung den ORF-Beitrag zu streichen, den ORF auf einen "Grundfunk" zusammenzustreichen und etwa mit 500 statt 700 Millionen aus dem Bundesbudget zu finanzieren. Budgetfinanzierung erhöht potenziell die Abhängigkeit von der Regierung.
- Auch andere Parteien sind nicht rundum zufrieden mit dem ORF-Beitrag. Teile der ÖVP sehen die Einführung als Fehler, der auf sie zurückfällt. Die SPÖ fordert soziale Staffelung und Befreiungen für junge Menschen.
Der Verfassungsgerichtshof schreibt in seinen Entscheidungen zum ORF aus 2022 und 2023 eine Existenzgarantie (etwa im aktuellen Umfang des Auftrags) für öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine öffentliche Finanzierungsgarantie fest.
Wofür bekommt der ORF einen verpflichtenden ORF-Beitrag?
Der ORF hat als öffentlich-rechtliches Unternehmen einen öffentlich-rechtlichen Auftrag im Sinne der Allgemeinheit zu erfüllen, den das ORF-Gesetz definiert – recht breit von Information bis Unterhaltung. Um diesen Auftrag zu erfüllen, bekommt er den ORF-Beitrag (bis 2023 die Programmentgelte aus der GIS).
Wer muss ORF-Beitrag zahlen?
- Hauptwohnsitze. Der ORF-Beitrag wird unabhängig vom Empfang von allen Hauptwohnsitzen eingehoben, Befreiungen gibt es für Einkommensschwache, etwa Bezieher von Soziallhilfe, Arbeitslosengeld, Pflegegeld, Studienbeihilfe, und Menschen mit Hörbehinderung. Die bis dahin reduzierte GIS-Gebühr für Nebenwohnsitze wurde gestrichen. Das ORF-Gesetz rechnete mit 525.000 zusätzlichen Zahlern gegenüber der GIS. Der ORF konnte im ersten Halbjahr 2024 nur 170.000 weniger Hauptwohnsitze tatsächlich finden, als das Finanzministerium beim ORF-Gesetz kalkulierte (zunächst fehlten 180.000, die Zahl wurde im Juni 2024 vom ORF revidiert).
- Unternehmen. Die Beitragspflicht für Unternehmen bemisst sich nach der Kommunalsteuer, und die wiederum nach der Zahl der Beschäftigten pro Ort mit Betriebsstätte. Bis zu 100 Beiträge pro Unternehmen werden fällig. Ausgenommen sind Einpersonenunternehmen. ORF und Gesetz gehen von rund 344.000 zusätzlichen Beiträgen von rund 100.000 Unternehmen im Vergleich zur GIS aus. Diese Zahlen werden, Stand Mitte 2024 erreicht.
Muss ich zahlen?
Grundsätzlich laut Gesetz ja, wenn man nicht unter eine der Ausnahmen fällt. Die ORF-Beitragstochter OBS fordert zur Zahlung auf (sie nennt das lieber informieren). Widerstand ist möglich: Man kann sich weigern, von der OBS einen Bescheid verlangen, die stellt dann einen amtlichen Rückstandsausweis mit Bundesadler aus (oder schickt ihn gleich mit einer Mahnung mit). Gegen diesen Bescheid kann man dann Einwendungen machen und damit ein ordentliches Verwaltungsverfahren in Gang bringen.
70.000 bis 80.000 Menschen dürften "den Verfahrensweg gehen" gegen den neuen ORF-Beitrag. Das schätzt ORF-General Roland Weißmann im Juni 2024. Nachsatz: "Sie werden zahlen müssen."
- Aber: Die beiden Wiener Rechtsanwälte Alexander Scheer (früher für das BZÖ im ORF-Publikumsrat) und Florian Höllwarth vertreten die Rechtsansicht, dass der ORF-Stiftungsrat die Höhe des ORF-Beitrags beschließen müsste und das nicht getan habe. ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler (FPÖ) vertritt ebenfalls diese Position. Die zuständige Medienbehörde KommAustria hat festgehalten, dass das Gesetz selbst die Höhe des Beitrags in einer Ausnahmebestimmung für 2024 bis 2026 mit 15,30 Euro limitiert hat und daher kein Beschluss des Stiftungsrats nötig sei.
- 331 von einem Prozessfinanzierer gesammelte Individualanträge gegen den ORF-Beitrag weist der Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen zurück: Der normale Rechtsweg über Bescheid der OBS, Bundesverwaltungsgericht und dann erst zu Höchstgerichten sei zumutbar, also der hier gewählte direkte Weg zum Verfassungsgerichtshof nicht.
- ORF-Beitrag verfasssungskonform. In einer Grundsatzentscheidung stellt der Verfassungsgerichtshof am 24. Juni 2025 fest, dass der Beitrag nicht der Verfassung widerspricht. Eine Beschwerde, vertreten vom Wiener Rechtsanwalt Alexander Scheer, wird abgewiesen. Mehr dazu unten in den Updates.
Wie hoch ist der ORF-Beitrag?
15,30 Euro pro Monat hebt die ORF-Beitragstochter OBS (bisher: GIS) von Haushalten und Unternehmen ein, unabhängig vom Empfang, per ORF-Gesetz 2025 festgesetzt bis einschließlich 2029.
Die auf Radio- und TV-Geräte eingehobene GIS betrug, je nach Bundesland, bis zu 28,65 Euro (in der Steiermark).
- Mit der Umstellung auf den ORF-Beitrag strich der Bund seine bisher auf die GIS eingehobenen Abgaben wie Umsatzsteuer und Rundfunkgebühr von insgesamt 3,86 Euro pro Monat.
- Niederösterreich, Wien und Salzburg strichen mit der Umstellung auf den ORF-Beitrag ihre Landesabgaben – die brachten Niederösterreich rund 40 Millionen Euro pro Jahr, Wien rund 37 und Salzburg 12 Millionen (Stand: 2022). Oberösterreich und Vorarlberg hoben schon auf die GIS keine Landesabgaben ein. 2024 verlangen noch Steiermark, Kärnten, Burgenland und Tirol Landesabgaben auf den Beitrag. Die Steiermark mit 4,70 den höchsten, dort werden nun 20 Euro pro Monat fällig.
Abbuchung oder Jahresbetrag. Wer der ORF keine Abbuchung per Sepa-Lastschriftmandat erlaubt, muss den Jahresbeitrag von 183,60 Euro gleich im Jänner überweisen. Das gilt laut ORF-Gesetz ab 2024 für neue Zahler:innen, ab 2026 auch für bisherige GIS-Zahler:innen.
Wieviel bekommt der ORF?
Das ORF-Gesetz limitiert die Einnahmen aus dem ORF von 2024 bis 2026 mit maximal 710 Millionen Euro, wohlgemerkt im Jahresschnitt. Der ORF gab seinen Finanzbedarf für den ORF-Auftrag 2026 in Berechnungen für das Gesetz schon mit rund 743 Millionen Euro an.
Mit einer ORF-Novelle im März 2025 begrenzen ÖVP, SPÖ und Neos die Einnahmen des ORF aus Beiträgen für weitere drei Jahre bis 2029 mit 710 Millionen Euro. Im Juni 2025 räumen sie dem ORF weitere 35 Millionen Euro pro Jahr bis 2029 ein, wenn er das Radio-Symphonieorchester RSO, ORF 3 und ORF Sport Plus weiterfinanziert.
Berechnung im Detail
Für das laufende Geschäft kann der ORF nicht ganz soviel verwenden, betont die ORF-Führung. Denn: Die Höhe des Beitrags ist auf mehrere Jahre festgelegt. Sie wird üblicherweise auf fünf Jahre kalkuliert, beim neuen ORF-Gesetz vorerst auf drei Jahre (2024 bis 2026). Grob vereinfacht: In den ersten Jahren legt der ORF Einnahmen beiseite, mit denen er die jährliche Teuerung bis zum Ende der Gebührenperiode bei gleicher Beitragshöhe möglichst ausgleicht.
Beträge für diesen Ausgleich nennt der ORF intern "Abgrenzung", 2024 waren dafür rund 25 Millionen Euro vorgesehen. Die GIS bekommt für die Einhebung (laut Finanzplan 2024) rund 22 Millionen Euro. Und nimmt der ORF mehr ein, als er im laufenden Jahr zur Erfüllung des Auftrags braucht, kann er ein Sperrkonto speisen, das für Beitragsausfälle vorgesehen ist. Rund 20 Millionen waren das etwa 2022 und 2023.
Für 2025 veranschlagte der ORF 732 Millionen Einnahmen aus Beiträgen, nach Abzug der drei Positionen sollen 686 für das laufende Geschäft bleiben.
Haushalte, 2024 verzweifelt gesucht – und großteils gefunden
- Die Kalkulation des Finanzministeriums für den ORF-Beitrag im ORF-Gesetz erweist sich im ersten Halbjahr 2024 als eher optimistisch: 180.000 zahlende Haushalte, mit denen das Finanzministerium anhand von Daten der Statistik Austria rechnete, waren zunächst nicht zu finden, bis Juni waren noch 170.000 für die ORF-Beitragstochter nicht auszumachen. Finanzlücke gegenüber der Planung: gut 30 Millionen Euro, die etwa mit Rücklagen auf einem GIS-Sperrkonto und Einsparungen ausgeglichen werden sollten.
- Finanzlücke. Im Juni 2024 geht der ORF für 2024 von knapp 690 Millionen Euro Einnahmen aus dem Beitrag aus – gut 30 Millionen Euro weniger als geplant.
- Datenforensiker hilft. Im September berichtet ORF-General Roland Weißmann seinen Stiftungsräten, ein Datenforensiker habe über den Sommer 2024 einen großen Teil der vermissten Haushalte aufgestöbert. Nun fehlten laut Info an die Räte noch 94.000 Haushalte, davon 44.446 beitragspflichtige Haushalte.
Wer bestimmt die Höhe des ORF-Beitrags?
Für die Jahre 2024 bis 2026 und mit einer Novelle 2025 gleich bis 2029 legt das ORF-Gesetz die Höhe des monatlichen Beitrags mit 15,30 Euro fest und limitiert die Einnahmen mit maximal 710 Millionen Euro. Der Rest muss auf ein Sperrkonto, um "zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen" bis zur nächstmöglichen OBS-Erhöhung auszugleichen. Auch für Einnahmenausfälle wie die 2024 fehlenden Lücke Beitragszahler:innen kann der ORF Mittel von OBS-Sperrkonten verwenden.
Wenn die Politik gerade nicht die Beiträge einfriert und fixiert: Die Höhe des ORF-Beitrags wird auf Antrag des ORF-Generaldirektors oder der Generaldirektorin vom ORF-Stiftungsrat mit einfacher Mehrheit festgesetzt. Spätestens alle fünf Jahre muss der ORF seinen Finanzbedarf berechnen für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags laut ORF-Gesetz.
Den Beschluss des Stiftungsrats über die Höhe des Beitrags muss dann noch der ORF-Publikumsrat abnicken. Er kann ihn ablehnen, verzögert damit das Verfahren aber nur so lange, bis der Stiftungsrat einen Beharrungsbeschluss fasst.
Die Medienbehörde KommAustria muss das rechtmäßige Zustandekommen eines neu festgesetzten ORF-Beitrags prüfen.
Beitrag eingefroren bis 2029. Die Dreierkoalition von ÖVP, SPÖ und Neos fixiert den ORF-Beitrag für weitere drei Jahre – 2027 bis 2029 – mit maximal 15,30 Euro.
Kritik und Abschaffungspläne der Parteien
Die SPÖ stimmte dem ORF-Gesetz 2023 mit dem neuen Beitrag nicht zu, sie verlangte damals eine soziale Staffelung des Beitrags und Ausnahmen für jüngere Menschen.
In der ÖVP, deren Medienministerin Susanne Raab das Gesetz mit dem Beitrag vorlegte, gibt es unterschiedliche Strömungen zu der Haushaltsabgabe.
Die Grünen (beim ORF-Gesetz gerade Koalitionspartner der ÖVP) konnten sich unterwegs auch eine Budgetfinanzierung vorstellen, allerdings nur, wenn die Finanzierung und ihre Inflationsanpassung per Verfassungsmehrheit abgesichert würden.
Die FPÖ will den ORF-Beitrag abschaffen, die Mittel massiv kürzen (es kursieren 500 statt 700 Millionen öffentliche Finanzierung) und den ORF aus dem Bundesbudget finanzieren.
Die Neos verlangten etwa die Abschaffung verbliebener Landesabgaben auf den ORF-Beitrag.
Die Grundsatzentscheidungen des Verfassungsgerichtshofs 2022 und 2023 zum ORF
- 2022 hob der Verfassungsgerichtshof die ORF-Finanzierung über die GIS auf, weil sie alleine für Rundfunkempfang eingehoben wurde und die Ausnahmen für Streaming verfassungswidrig waren. Wesentliche Nutzungsmöglichkeiten könnten nicht von der ORF-Finanzierung ausgenommen werden. Das Höchstgericht hält hier auch eine öffentliche Verantwortung für die Finanzierung öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Das Erkenntnis des Höchstgerichts im Volltext (PDF-Link).
- 2023 hob der Verfassungsgerichtshof mit Wirkung vom 31. März 2025 Teile der Besetzungsregeln für die ORF-Gremien Stiftungsrat und Publikumsrat auf. Mit diesem Erkenntnis schreibt das Höchstgericht fest, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Funktionen etwa im aktuellen Ausmaß geben muss. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Volltext (PDF-Link).
Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer, Richter am Verwaltungsgerichtshof und Professor an der Wiener Wirtschaftsuniversität, erklärt die Bestands- und Finanzierungsvorgaben des Verfassungsgerichtshofs hier in einem ausführlichen Blogbeitrag.
ORF-Beitrag im internationalen Vergleich pro Kopf
Die höchsten öffentlichen Beiträge pro Kopf für öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Europavergleich (Anfang 2025 letztverfügbare Daten aus 2023 der europäischen Rundfunkorganisation EBU):
Staatsbudget, Fonds oder Beitrag: Wie finanziert Europa seinen öffentlichen Rundfunk?
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Teil 2
Teil 3
Updates
Der Verfassungsgerichtshof hat am 24. Juni 2025 in einer Grundsatzentscheidung zum ORF-Beitrag festgestellt, dass die Haushaltsabgabe unabhängig vom Empfang weder dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht noch anderen Verfassungsprinzipien. Eine Vielzahl von Beschwerden gegen den Beittrag beim Bundesverwaltungsgericht wurden bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt.
Die Argumentation des Höchstgerichts im Überblick:
- Für den Verfassungsgerichtshof liegt es im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt.
- Den Gleichheitsgrundsatz verletze die Verpflichtung zum Beitrag für Hauptwohnsitze und Betriebe für die "Möglichkeit", das ORF-Angebot zu nutzen, nicht. Das Höchstgericht sieht eine "teilhabeorientierte gleichmäßige Lastenverteilung" für diese Möglichkeit der Nutzung.
- Die ORF-Beitragstochter dürfe Bescheide über den Beitrag erlassen, widerspricht das Höchstgericht auch diesem Beschwerdepunkt. Den Vorgaben für solche ausgegliederten staatlichen Aufgaben seien erfüllt.
Österreich führte die Haushaltsabgabe 2024 ein, weil der Verfassungsgerichtshof die GIS als verfassungswidrig aufgehoben hatte. Die GIS war alleine für die Möglichkeit des Radio- und Fernsehempfangs fällig und nahm damit die aus der Sicht des Höchstgerichts wesentliche Nutzungsmöglichkeit durch Streaming aus.
Doch mehr Spielraum für den ORF, aber weniger Geld für das staatliche Onlinemedium WZ.at: Am 16. Juni beschließen ÖVP, SPÖ und Neos mit einem Budgetbegleitgesetz zum Doppelbudget 2025/2026:
- Mehr für ORF aus Beiträgen, weniger aus dem Bundesbudget. Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz streicht 10 Millionen Euro Zuschuss 2026 an den ORF für das Radio-Symphonieorchester RSO und ORF Sport Plus. Dafür kann der ORF 2027 bis 2029 auf bis zu 35 Millionen Euro aus dem ORF-Beitrag über das Limit von 710 Millionen pro Jahr zugreifen – wenn wirtschaftlich notwendig, wenn der ORF weiter einspart und wenn er ORF 3, ORF Sport Plus und RSO bis 2029 weiterführt.
- Weniger aus dem Bundesbudget für WZ. Der staatlichen Wiener Zeitung GmbH streicht das Budgetbegleitgesetz 2025 und 2026 je 5 Millionen Euro für das Onlineportal WZ.at und für das Media Hub für Journalismusausbildung und Startup-Förderung. Das bedeutet 5 Millionen statt 7,5 pro Jahr für die WZ und 3,5 statt 6 Millionen für das Media Hub. Die WZ-Gruppe will die Lücke aus Reserven abdecken.
Der Nationalrat beschließt am 27. März mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Neos eine – kleine – Novelle zum ORF-Gesetz. Mit 31. März 2025 setzt der Verfassungsgerichtshof einige Besetzungsregeln für Stiftungsrat und Publikumsrat als zu regierungsnah außer Kraft. ÖVP, SPÖ, Neos planen eine rasche Änderung, um die Minimalanforderungen des Höchstgerichts zu erfüllen.
- Drei Mandate weniger im Stiftungsrat für die Bundesregierung, dafür drei mehr für den Publikumsrat.
- Im Publikumsrat bestimmt künftig die Bundesregierung die Hälfte der Mandate aus Vorschlägen von Interessenorganisationen gesellschaftlicher Gruppen (bisher besetzten Kanzler:in oder Medienminister:in die Mehrheit). Die andere Hälfte besetzen Parteiakademien, Kammern, ÖGB, katholische und evangelische Kirche, Akademie der Wissenschaften und – neu – der Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
- Das Höchstgericht verlangt mehr Anforderungskriterien für Regierungsstiftungsräte und Publikumsräte im Gesetz im Sinne der Vielfalt.
- Neue Bundesregierung, Landesregierungen und Publikumsrat dürfen ihre Stiftungsräte nicht mehr vorzeitig einwechseln.
Das Regierungsprogramm verspricht im Rahmen einer späteren "Gesamtreform" des ORF eine "Gremienreform im Rahmen eines breit angelegten Prozesses unter folgenden Gesichtspunkten:
- "Mehr Bürgerbeteiligung.
- Vielfältige Fachexpertise.
- Verstärkte Unabhängigkeit der Gremien.
- Stärkung des Publikumsrates."
Medienminister Babler indes erklärt am 21. März 2025 in einem Hintergrundgespräch mit Medienjournalist:innen zur Gremienreform: "Das war's jetzt", es sei keine weitere Gremienreform geplant. Beim Beschluss im Nationalrat versichern Babler und Abgeordnete von SPÖ und Neos, dass eine größere ORF-Reform noch kommt.
ORF-Beitrag eingefroren
Mit der Novelle wird auch die Höhe des ORF-Beitrags für weitere drei Jahre 2027 bis 2029 eingefroren bei 15,30 Euro, die seit der Einführung der Haushaltsabgabe 2024 gelten. Der ORF rechnet deshalb mit zusätzlich 220 Millionen Euro Sparbedarf in den drei Jahren.
Zusätzlich verlängert die Novelle das Limit für die Gesamteinnahmen des ORF aus dem ORF-Beitrag. Drei weitere Jahre bis 2029 darf er im Schnitt nicht mehr als 710 Millionen Euro aus der Haushaltsabgabe einnehmen. Schon 2026 kalkulierte er mit 743 Millionen Euro, das blieb im Dreijahresschnitt von 2024 bis 2026 noch im Limit. Der ORF rechnet deshalb mit zusätzlich 100 Millionen Euro Sparbedarf in den drei Jahren.
Update: Nachträglich noch 35 Millionen Euro Spielraum
Ganz so streng sind ÖVP, SPÖ und Neos dann noch nicht. Am 16. Juni 2025 beschließen sie eine Erleichterung für den ORF beim bis 2029 eingefrorenen Beitrag:
- Bis zu 35 Millionen Euro pro Jahr darf der ORF nun über das Limit von 710 Millionen Euro hinaus aus den Beitragseinnahmen verwenden.
- Bedingung: Der ORF muss 2027 bis 2029 selbst das ORF-Radiosymphonieorchester RSO finanzieren und zudem auch ORF 3 und ORF Sport Plus mit eigenen Mitteln weiterbetreiben.
- Für 2026 streicht die Regierungsmehrheit 10 Millionen Euro Zuschuss aus dem Bundesbudget zur Finanzierung von RSO und ORF Sport Plus.
Der Verfassungsgerichtshof weist am 12. Juni 2024, veröffentlicht am 4. Juli 2024, 331 Individualanträge gegen den ORF-Beitrag zurück. Der herkömmliche Rechtsweg über einen Bescheid der OBS, das Bundesverwaltungsgericht und erst dann zu Höchstgerichten sei zumutbar, direkte Individualanträge an den Verfassungsgerichtshof also nicht.
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