EU-Medienfreiheit, Medientransparenz, neue Fristen für ORF-Wahl
Nach langen, offenbar zähen Verhandlungen in der Regierung, Monate nach der Begutachtung und gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des EU-Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) kommt die nationale Umsetzung am 25. Jänner 2026 als Regierungsvorlage in den Nationalrat.
Am 24. Februar kam die Umsetzung der im Herbst 2025 in Kraft getretenen EU-Regeln für politische Werbung als Regierungsvorlage in den Nationalrat – mit einer Änderung des Sachlichkeitsgebots.
ÖVP-Wünsche für, eigentlich gegen dieses Sachlichkeitsgebot im österreichischen Medientransparenzgesetz über Werbung öffentlicher Stellen dürften die Umsetzung von Medienfreiheitsgesetz und EU-Regeln für politische Werbung verzögert haben.
Das Sachlichkeitsgebot gibt es – laut eingebrachter Regierungsvorlage – weiter, aber je nach Lesart klargestellt oder abgeschwächt: Bisher lautete die Formulierung: "Werbeleistungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig." Die in der bisherigen Version kursiv gesetzten Formulierungen werden nun mit der Novelle gestrichen. Künftige Formulierung laut Regierungsvorlage: "Werbeleistungen, die ausschließlich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig."
Neue Fristen für ORF-Wahl. Das EU-Medienfreiheitsgesetz verlangt transparente, faire Verfahren und Kriterien für die Bestellung und Abberufung von ORF-Generaldirektor:innen. Bei der Gelegenheit verlängert die Regierung von ÖVP, SPÖ und Neos die Fristen für die Ausschreibung der Funktion auf 2026 acht Monate vor Dienstantritt (also am 1. Mai 2026) und neun Monate bei späteren Bestellungen (also am 1. April des ORF-Wahljahres).(Die Regierungsvorlagen müssen noch von Nationalrat und Bundesrat beschlossen und kundgemacht werden.)
(Die Regierungsvorlagen müssen noch vom Nationalrat und Bundesrat beschlossen und kundgemacht werden.)
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